Amnesty International hat verschiedentlich Klagen von Schwarzen über diskriminierende Praktiken und Kontrollen allein aufgrund ihrer Hautfarbe erhalten. Die Betroffenen berichteten über Mundkontrollen mit dem lebensgefährlichen Würgegriff, über Fesselungen in lebensgefährlicher Bauchlage, über zu enges, verletzendes Anlegen von Kabelbindern oder Handschellen, über unbegründete Mitnahmen auf Polizeiposten, über Leibesvisitationen auf dem Posten oder auf öffentlich zugänglichen Arealen sowie über Kontrollen der Körperöffnungen und willkürliche Verhaftungen mit dem Ziel, die Betroffenen zu demütigen.
Amnesty International ist der Meinung, dass die Herstellung von Täterprofilen allein auf Grund von Körpermerkmalen oder ethnischer Zugehörigkeit die Menschenrechte verletzt. Diese Praxis hat eine verheerende Wirkung für die Opfer und ihre Familien sowie auf die Beziehungen zwischen Bevölkerungsgruppen.
Eine verbreitete Diskriminierung von AusländerInnen in der Schweiz hat auch der Uno-Sonderberichterstatter über zeitgenössische Formen des Rassismus, Doudou Diène, im Januar festgestellt: «Angehörige ausländischer Gemeinschaften und nationaler Minderheiten, die ich getroffen habe, haben mehrheitlich sehr betroffen über alltäglich erlebten Rassimus und Diskriminierung, über eine diffuse fremdenfeindilche Stimmung, ein Gefühl der Einsamkeit inmitten der Gesellschaft und über Angst gegenüber gewissen Institutionen, speziell der Polizei, gesprochen.»
Auszug aus der Kurzversion des AI-Polizeiberichts «Schweiz - Menschenrechte gelten auch im Polizeieinsatz», erschienen im Juni 2007.