Ausschaffungsinitiative Amnesty International fordert Ungültigkeitserklärung

Die Schweizer Sektion von Amnesty International erwartet vom Ständerat, dass er die Ausschaffungsinitiative der SVP für ungültig erklärt. Die Mitglieder des Ständerats sollten die Lehren aus der Minarett-Initiative ziehen und darauf verzichten, eine Vorlage dem Volk vorzulegen, die klar gegen internationale Konventionen und die Bundesverfassung verstösst. Amnesty International ist überzeugt, dass das geltende Recht völlig ausreicht, um Missbräuche zu bekämpfen und die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren.

Der Text der Initiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» verlangt ohne Ausnahme die Ausweisung aller kriminellen AusländerInnen. Dies steht im Gegensatz zu verschiedenen Normen des Völkerrechts. Das Non-Refoulement-Prinzip ist in mehreren internationalen Übereinkommen verankert und gilt als zwingendes Völkerrecht. Es würde an dem Tag verletzt, an dem die Schweiz einen Flüchtling, der nach der Genfer Konvention von 1951 geschützt ist, in sein Heimatland zurückschickt.

Die Initiative steht auch im Widerspruch zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie dem Abkommen über den freien Personenverkehr mit der Europäischen Union.

So wie der Text formuliert ist, verstösst die Initiative eindeutig auch gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, wie er in der Bundesverfassung verankert ist. «Ein junger in der Schweiz aufgewachsener Ausländer könnte wegen eines geringen Vergehens, beispielsweise wegen Cannabis-Konsum, in sein Heimatland abgeschoben werden, ohne dass er bisher jemals einen Fuss in dieses Land gesetzt hätte, geschweige den irgendwelche Beziehungen dorthin unterhält», erklärte Daniel Graf, Mediensprecher der Schweizer Sektion von Amnesty International. «Eine solche Massnahme wäre klar unverhältnismässig.»

Das geltende Ausländergesetz erlaubt bereits heute die Ausweisung von AusländerInnen, wenn sie die öffentliche Ordnung gefährden und ist zudem konform mit den internationalen Normen und der Verfassung. Die Schweizer Sektion von Amnesty International ist deshalb überzeugt, dass kein Bedarf für neue gesetzlichen Bestimmungen besteht.

Medienmitteilung veröffentlicht: 9. Dezember 2009
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