Ausschaffung von Fahad K. nach Schweden Schweiz steht weiterhin in der Verantwortung

Der Asylsuchende Fahad K. ist am 2. April 2009 mit einem Spezialflug nach Schweden ausgeschafft worden. Dort droht ihm die Rückschiebung in den Irak. Amnesty International ist besorgt um die Sicherheit des irakischen Übersetzers. Die Menschenrechtsorganisation fordert die Schweizer Regierung auf, Massnahmen zum Schutz von Fahad K. zu prüfen, falls Schweden Fahad K. in den Irak zurückschicken sollte.

Amnesty International fordert die Schweiz auf, weiterhin die Sicherheit von Fahad K. zu garantieren, indem sie das Verfahren in Schweden intensiv beobachtet. Diese Verantwortung kann die Schweiz trotz Dublin-Abkommen nicht abgeben. Das Schweizer Asylgesetz verbietet eine indirekte Rückschiebung. Im Gegensatz zu Schweden schickt die Schweiz aufgrund der Sicherheitslage keine abgewiesenen Asylsuchenden in den Zentral- und den Südirak zurück.

Schweiz in der Pflicht

«Falls Schweden trotz der akuten Bedrohungslage und der instabilen Lage im Irak kein Schutzbedürfnis feststellt und Fahad K. nach Bagdad ausweisen will, steht die Schweiz in der Pflicht, Massnahmen zur Sicherheit des jungen Irakers zu treffen. Um das Leben von Fahad K. zu schützen, wäre auch eine Rückführung in die Schweiz zu prüfen», erklärte Denise Graf, Flüchtlingskoordinatorin der Schweizer Sektion von Amnesty International.

Vor seiner Rückschaffung wurde Fahad K. mehrere Tage in einer Sicherheitszelle im Zürcher Flughafengefängnis festgehalten. Er konnte nicht mit seiner Anwältin Kontakt aufnehmen und durfte Besuche nur hinter einer Trennscheibe empfangen. In einem Brief an den Justizdirektor des Kantons Zürich, Markus Notter, und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich Amnesty International bestürzt über die Haftbedingungen und wies darauf hin, dass die Vollzugsbehörden in mehrfacher Hinsicht bestehendes Recht verletzten.

Asylgesuch wegen Dublin-Abkommen abgelehnt

Der erste Versuch, Fahad K. auszufliegen scheiterte, nachdem sich der Asylsuchende im Flugzeug dagegen gewehrt hatte. Am gleichen Tag zog das Bundesgericht die Notbremse und untersagte mit einer superprovisorischen Verfügung die Abschiebung. Am 19. März 2009 bekräftigten die Richter den Ausweisungsentscheid mit dem Argument, dass die Schweiz wegen den Dublin-Abkommen nicht für den Fall zuständig sei, da Fahad K. zuerst in Schweden ein Asylgesuch gestellt habe. Auch hätte er dort die Möglichkeit, gegen den bereits vorliegenden negativen Asylentscheid Beschwerde einzulegen.

Im Irak hatte Fahad K. als Übersetzer für das US-Militär gearbeitet. Er wurde von bewaffneten islamistischen Gruppen als «Verräter» bedroht und musste das Land verlassen. Annähernd 300 Iraker, die wie Fahad K. als Übersetzer gearbeitet hatten, wurden bereits umgebracht.

Fahad K. ist eine der Hauptpersonen im Dokumentarfilm «La Forteresse» von Fernand Melgar, der im Moment in den Deutschschweizer Kinos gezeigt wird und den Alltag von Asylsuchenden im Empfangs- und Verfahrenszentrum Vallorbe schildert.

Medienmitteilung veröffentlicht: Zürich, 2. April 2009
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