Interview mit Giusep Nay «Minarettinitiative verletzt Völkerrecht»

Der ehemalige Bundesgerichtspräsident Giusep Nay erklärt, inwiefern die Minarettinitiative das Völkerrecht verletzt und warum das Volksbegehren gar nicht umgesetzt werden könnte, sollte es angenommen werden.

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Amnesty International: Inwiefern verletzt die Minarettinitiative das Völkerrecht?
Giusep Nay: Die Initiative verstösst klar gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Artikel 9 (Religions- und Weltanschauungsfreiheit) und 14 (Diskriminierungsverbot) sowie gegen den Uno-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte: Artikel 2 (Diskriminierungsverbot) und 18 (Religions- und Weltanschauungsfreiheit) sowie möglicherweise auch Artikel 27 (Minderheitenschutz). Das generelle und absolute Verbot des Baus von Minaretten lässt keinerlei Interessenabwägung und so auch keine völkerrechtskonforme Auslegung zu. Die Initiative widerspricht daher den genannten, von der Schweiz ratifizierten Menschenrechtsbestimmungen.

Warum erklären Bundesrat und Parlament eine Initiative für gültig, die das Völkerrecht verletzt?
Nach Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung kann nur die Bundesversammlung eine Initiative für ganz oder teilweise ungültig erklären, und dies nur, wenn sie gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verstösst. Nach der herrschenden – allerdings nicht unumstrittenen Praxis – gelten allein die Verbote von Folter, Genozid und Sklaverei, die notstandsfesten Garantien der EMRK und die Grundzüge des humanitären Völkerrechts als zwingendes Völkerrecht. Und dazu zählen die genannten Menschenrechtsbestimmungen nicht.

Was passiert auf rechtlicher Ebene, wenn die Initiative angenommen wird?
Sie wird nicht umgesetzt werden können. Bei einer Ablehnung des Baus eines Minaretts allein gestützt auf das generelle Verbot, das in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll, würde – wenn nicht bereits das Bundesgericht aufgrund des Vorrangs des Völkerrechts die Verweigerung einer Baubewilligung aufheben und den Bau zulassen würde – die Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschen rechte in Strassburg wegen Verletzung der EMRK verurteilt, und das Bundesgericht müsste gemäss Art. 122 des Bundesgerichtsgesetzes auf ein Begehren hin ein so lautendes Urteil revidieren und den Bau des Minaretts zulassen.

Erschienen in «AMNESTY IN ACTION» von September 2009
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion