Zum Zeitpunkt des Verabschiedungsverfahrens der Rückführungsrichtlinie im Europarat hat Amnesty International zahlreiche Kritiken eingebracht. Diese betrafen namentlich die Administrativhaft. Die Menschenrechtsorganisation ist sich zwar bewusst, dass die Schweiz verpflichtet ist, die Rückführungsrichtlinie umzusetzen. Amnesty International erinnert jedoch daran, dass der Entwurf, der in die Konsultation gegeben worden ist, schwere Mängel enthält.
Rechtsschutz
Der Entwurf des Bundesrates enthält schwere Mängel beim Rechtsschutz von Asylsuchenden. Damit ist der Entwurf nicht mit den Anforderungen der Richtlinie vereinbar. Am 30. Oktober 2009 hat der Uno-Menschenrechtsausschuss die Umsetzung der bürgerlichen und politischen Rechte durch die Schweiz kritisiert und den Bundesrat ersucht, Asylsuchenden den Zugang zu einer staatlich finanzierten Rechtsberatung zu garantieren, ein Recht, das auch von der Bundesverfassung garantiert wird. Die Rechtsvertretung wird heute vollumfänglich von den Hilfswerken, d.h. durch private Gelder finanziert. Dies muss sich ändern. Aufgrund von Art. 13 Abs. 3 und 4 der Direktive, haben Asylsuchende nicht nur Recht auf juristische Konsultation sondern auch auf juristische Vertretung.
Überwachung von Zwangsrückführungen
Die Schweizer Behörden müssen eine effiziente Kontrolle von Zwangsrückführungen einführen. Diese Pflicht ist heute bei weitem nicht erfüllt, denn Amnesty International hat in mehreren Fällen Nachforschungen über den Verbleib von ausgewiesenen und nach der Ausweisung verschwundenen Personen machen müssen. «Wenn wir das Bundesamt für Migration ersucht haben, eigene Untersuchungen zu tätigen, haben diese oft Monate in Anspruch genommen und haben zum Teil sogar zu falschen Informationen geführt, so mindestens in einer ersten Phase. Erst nach Monaten hat das Bundesamt die Inhaftierung dieser Personen bestätigt», sagt Denise Graf, Flüchtlingskoordinatorin der Schweizer Sektion von Amnesty International.
Berücksichtigung des Kindswohls
Die Rückführungsrichtlinie sieht den Schutz des Kindswohls explizit vor. Es ist notwendig, dass der definitive vom Parlament verabschiedete Text expliziter ist als der in die Vernehmlassung gegebene Entwurf.
Effektive Beschwerdemöglichkeit
Die Direktive fordert ein effektives Beschwerderecht. Der Vorschlag des Bundesrates sieht jedoch weiterhin den Entzug der aufschiebenden Wirkung bei gewissen Beschwerden vor. Diese Bestimmung verstösst nicht nur gegen die Direktive sondern auch gegen Art. 13 EMRK, der das Recht auf eine effiziente Beschwerdemöglichkeit verbrieft.
Verkürzung der Administrativhaft
Amnesty International begrüsst die Verkürzung der Administrativhaft von 24 auf 18 Monate, vertritt jedoch die Meinung, dass eine Dauer von 18 Monaten Haft nach wie vor zu lang ist. Amnesty International schlägt vor, diese Massnahme so weit wie möglich durch alternative Massnahmen wie Rückkehrprojekte oder Anwesenheitskontrollen zu ersetzen, um die Wegweisung von irregulären MigrantInnen zu garantieren.
Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 18. November 2009
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