Minarett-Initiative Ein klares Nein zu einer diskriminierenden und unnötigen Initiative

 
Amnesty International taxiert die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» als unschweizerisch, diskriminierend und unverhältnismässig. Zudem ist zu befürchten, dass die politische Debatte missbraucht wird, um Ängste vor dem Islam zu schüren und ein fremdenfeindliches Klima zu schaffen.

«Es ist das erste Mal, dass die Schweiz über ein Thema abstimmt, dass eng mit dem Islam verknüpft ist. Es ist zu befürchten, dass neben der Diskussion über juristische Fragen Ängste geschürt werden, die in der Debatte eine wichtige Rolle spielen könnten«, erklärte Alain Bovard, Jurist bei der Schweizer Sektion von Amnesty International.

Amnesty International hat ein Argumentarium zur Minarett-Initiative veröffentlicht. Die Menschenrechtsorganisation macht darin deutlich, dass die Annahme der Initiative keine Probleme löst, sondern nur neue schafft.

  • Die Initiative widerspricht den Grundwerten der Schweiz: Die Initiative gibt vor, unsere Kultur zu schützen. Unsere Gesellschaft basiert aber gerade auch auf Religionsfreiheit. Willkür, Ausgrenzung und Diskriminierung hingegen sind zutiefst unschweizerische Werte.
  • Die Initiative ist unverhältnismässig: Die Verankerung eines flächendeckenden, ausnahmslos geltenden Verbots für den Bau neuer Minarette in der Bundesverfassung wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in zentrale Grundrechte. Das Volksbegehren steht im Widerspruch zum Prinzip der Rechtsgleichheit, der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie des Diskriminierungsverbots.
  • Die Initiative ist diskriminierend: Artikel 8 der Bundesverfassung bestimmt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass niemand diskriminiert werden darf. Die Initiative hätte hingegen zur Folge, dass es zu einer Ungleichbehandlung kommt, da auf Verfassungsniveau nur eine Art von religiösen Bauten verboten wäre. Damit würden nur Ängste und fremdenfeindliche Gefühle gegen einen Teil der Bevölkerung verstärkt und der Diskriminierung Vorschub geleistet, der die Musliminnen und Muslime in der Schweiz bereits heute im Alltag ausgesetzt sind. Bei einer Annahme der Volksinitiative ist zudem mit grösster Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz in einem Beschwerdeverfahren wegen Verletzung der europäischen Menschenrechtserklärung (Artikel 9 EMRK) verurteilen würde.
  • Die Initiative ist unnötig: Die Initiative wurde lanciert, um Befürchtungen Rechnung zu tragen, dass Musliminnen und Muslime in der Schweiz ein unseren Werten widersprechendes Rechtssystem durchsetzen könnten. Unser Rechtssystem sieht aber bereits Massnahmen vor, um solchen Befürchtungen zu begegnen und die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz zu sichern. Die Bundesverfassung und die schweizerische Rechtsordnung gelten selbstverständlich für die hier lebenden Musliminnen und Muslime ebenso wie für alle anderen BewohnerInnen unseres Landes.