Flüchtlinge aufnehmen statt abwehren Stellungnahme zur Revision des Asyl- und Ausländergesetzes

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH und die Schweizer Sektion von Amnesty International (AI) lehnen weitere Verschärfungen des Asyl- und des Ausländergesetzes ab. Die angekündigte Revision erschwert den Zugang zum Asylverfahren und schränkt den Schutz der Menschen ein, die vor Krieg und Verfolgung flüchten. SFH und AI fordern den Bund auf, rasch wieder Flüchtlingskontingente aufzunehmen, das Asylverfahren zu vereinfachen und den Rechtsschutz für Asylsuchende zu verbessern.

Die vorliegende Revision des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer zielt darauf ab, die Zahl der Asylgesuche zu reduzieren. So dienen die Einschränkung des Flüchtlingsbegriffs in Bezug auf Deserteure, die Bussbestimmungen für exilpolitisches Engagement und die Beweislastumkehr bei der Wegweisung in erster Linie der Abwehr und Einschüchterung von schutzbedürftigen Personen. Die Abschaffung des Botschaftsverfahrens hat zur Folge, dass möglicherweise verfolgte Menschen in Zukunft eine lange und oft lebensgefährliche Reise auf sich nehmen müssen und nicht in der Krisenregion auf einer Schweizer Botschaft ein Asylgesuch stellen können.

Die SFH und AI warnen vor einer derartigen Politik. Die Zahl der Flüchtlinge wird durch die desolate Menschenrechtslage in den Herkunftsländern bestimmt und nicht durch Gesetzgebung und Rechtsprechung in den Asylländern. Die neuen Bestimmungen richten sich gegen die Rechtsstellung von «echten» Flüchtlingen und sind deshalb abzulehnen.

Angesichts der Fakten fehlt der angestrebten Missbrauchsbekämpfung jegliche Grundlage. Die Zahl der Asylgesuche ist zwar gestiegen, doch sind die Zahlen im Vergleich zu früheren Jahren keineswegs alarmierend. Die Anerkennungsquote im Jahr 2008 liegt bei hohen 23 Prozent. Zählt man die Zahl der Personen dazu, welche eine vorläufige Aufnahme erhielten, so wurde insgesamt bei rund 67 Prozent aller Entscheide ein Schutzbedürfnis festgestellt.

Statt dem politischen Druck gewisser Kreise noch weiter nachzugeben und zusätzliche restriktive Bestimmungen vorzuschlagen, fordern SFH und AI den Bund dazu auf, es anderen europäischen Ländern gleichzutun und rasch ein Kontingent von besonders verletzlichen Flüchtlingen in der Schweiz aufzunehmen.
SFH und AI setzen sich ferner für die grundlegende Vereinfachung des Asylverfahrens ein. Der Bund sollte über die Bücher gehen und ein neues, einfaches Verfahren vorschlagen, das sich an internationalen und europäischen Standards orientiert, die Weisungen des Hochkommissariats für Flüchtlinge UNHCR beherzigt und den Rechtsschutz für Asylsuchende auf eine solide Basis stellt.

Stellungnahme der SFH
Stellungnahme von Amnesty International

Zentrale Punkte der Stellungnahme von SFH und AI
Aus Sicht von SFH und AI sind folgende Punkte besonders problematisch und unbedingt abzulehnen, weil sie entweder eine Verschlechterung des Flüchtlingsschutzes bedeuten oder die Rechtsstellung der Asylsuchenden in unzulässiger Weise tangieren:

  • Die Änderung des Flüchtlingsbegriffs in Art. 3 Asylgesetz (AsylG) im Hinblick auf Deserteure und Wehrdienstverweigerer
  • Die Abschaffung des Botschaftsverfahrens, Art. 19, 20 AsylG
  • Die Neuregelung der Drittstaatenregelung, Art. 34 AsylG
  • Das neue Verfahren bei Zweit- und Wiedererwägungsgesuchen, Art. 111c, 111d AsylG
  • Die Nachweispflicht für die Unzumutbarkeit der Weg- oder Ausweisung sowie die Vermutung der Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs für bestimmte Länder, Art. 83 Abs. 5 Ausländergesetz

Gemeinsame Medienmitteilung SFH und Amnesty International
8. April 2009