Amnesty International ist über die Aufhebung des Botschaftsverfahrens empört, ein Vorschlag, der schon im Vernehmlassungsverfahren sehr viel Kritik geerntet hat. «Es ist unverständlich, dass der Bundesrat an der Aufhebung des Botschaftsverfahrens festhält. Dies hat zur Folge, dass verfolgte Personen in Zukunft eine lange und oft gefährliche Reise auf sich nehmen müssen, ohne die Möglichkeit zu haben, auf der Schweizer Botschaft in ihrer Herkunftsregion ein Asylgesuch einzureichen», sagt Denise Graf, Flüchtlingskoordinatorin bei der Schweizer Sektion von Amnesty International. «Amnesty International hat sich mehrere Male für Personen in der Türkei und in Kolumbien eingesetzt, die ihr Land nur dank dieser Möglichkeit verlassen konnten.»
Die neue Auslegung des Flüchtlingsbegriffs bezüglich der MilitärdienstverweigerInnen ist problematisch, weil sie den juristischen Status der Asylsuchenden verändert. Die Verkürzung der Beschwerdefrist von 30 auf 15 Tage macht die Beweisbeschaffung noch schwieriger. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verfahrens- und Chancenberatung ist ungenügend. Amnesty International fordert eine effektive staatlich finanzierte Rechtsvertretung, so wie sie in anderen europäischen Staaten existiert. «Die zahlreichen in der Gesetzesvorlage enthaltenen Verschärfungen widersprechen der humanitären Tradition der Schweiz. Der Bundesrat versucht, die Schweiz auf Kosten von verfolgten Personen immer noch unattraktiver zu machen», fügt Denise Graf bei.
Medienmitteilung veröffentlicht: 26. Mai 2010
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