Amnesty International, die SFH und Humanrights.ch/MERS sind mit den Empfehlungen zufrieden, die der CAT nach Prüfung des sechsten periodischen Berichts der Schweiz verfasste. Der CAT schliesst sich in mehreren Punkten der Kritik der NGO an und verlangt von der Schweiz, das Übereinkommen gegen Folter besser umzusetzen. Die drei NGO verurteilten mehrmals die unverhältnismässige Gewaltanwendung bei Zwangsausschaffungen, die lückenhafte Umsetzung des Prinzips der Nicht-Zurückweisung, den fehlenden Schutz von Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt oder von Menschenhandel wurden, ebenso wie die Überbelegung der Gefängnisse und die Situation der als gefährlich geltenden Gefangenen.
In zahlreichen Fällen wurden Angeklagte zu sehr milden Strafen verurteilt, Polizisten und Polizistinnen wurden gar vom Vorwurf der unverhältnismässigen Gewaltanwendung freigesprochen. Dies rührt vermutlich daher, dass die Schweiz die Definition von Folter gemäss Art. 3 des Übereinkommens nicht in ihr Strafrecht aufnahm und auch keine unabhängige Beschwerdeinstanz schaffte – trotz der Empfehlungen des CAT aus dem Jahr 2005. «Es ist höchste Zeit, dass die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen anerkennt und die Empfehlungen des CAT umsetzt», erklärt Denise Graf, Flüchtlingskoordinatorin der Schweizer Sektion von Amnesty International.
Die drei Organisationen sind zufrieden, dass der CAT zum gleichen Schluss gelangte wie sie. Sie fordern, dass unabhängige Beobachter die Ausschaffungen von abgewiesenen Asylsuchenden überwachen. «Um Dramen wie den kürzlichen Tod eines Asylsuchenden im Flughafen Zürich zu verhindern, muss diese Bedingung erfüllt sein, bevor die Zwangsausschaffungen wieder aufgenommen werden», betont Denise Graf.
Die Schweiz hält sich nicht immer an das Prinzip der Nicht-Zurückweisung. Besonders bei der Rückschaffung von gewissen Asylsuchenden in Risikoländer oder bei Auslieferungsverfahren. «Die diplomatischen Zusicherungen von unglaubwürdigen Staaten und die Tatsache, dass diese das Übereinkommen gegen Folter unterzeichnet haben, reichen nicht aus, um alle Risiken auszuschliessen», erläutert Adrian Hauser, Kommunikationsleiter der SFH. Amnesty International hat Kenntnis von dem Fall eines Ukrainers. Trotz der Zusicherungen vor seiner Rückschaffung wurde er nach seiner Auslieferung im Dezember 2008 misshandelt.
Gemäss der Schweizer Gesetzgebung kann eine Aufenthaltsbewilligung bei häuslicher Gewalt oder Menschenhandel gewährt oder verlängert werden. Dennoch machen nur wenige Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch. In seinem Schlussbericht macht der CAT darauf aufmerksam, dass sich die Schweizer Behörden über die Probleme bei der Reintegration und über die Risiken für die Frauen in ihren Herkunftsländern bewusst sein müssen. Dieses Anliegen findet bei den drei NGO breite Unterstützung.
Gemeinsame Medienmitteilung von Amnesty International, Schweizerische Flüchtlingshilfe und Humanrights.ch/MERS
Veröffentlicht: 14. Mai 2010
Medienkontakt bei Amnesty International