Protestaktion: Die Todesstrafe ist immer falsch. © AI
Protestaktion: Die Todesstrafe ist immer falsch. © AI

Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe zurückgezogen Unwirksam, grausam und ungerecht

Welche Erleichterung! Einen Tag nach der Lancierung der Unterschriftensammlung haben die Initianten die Initiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» zurückgezogen. Amnesty International ist sehr erleichtert. Die Organisation wird sich weiterhin mit aller Kraft für die Abschaffung der Todesstrafe auf der ganzen Welt einsetzen. Untenstehend finden Sie den Text der Medienmitteilung, die Amnesty International am Tag der offiziellen Lancierung der Initiative veröffentlicht hat:

Amnesty International ist bestürzt über den am 24. August 2010 amtlich bestätigten Start einer Initiative, welche die Todesstrafe in der Schweiz wieder einführen möchte. Die Menschenrechtsorganisation engagiert sich seit Jahrzehnten gegen diese grausame, ungerechte und unwirksame Strafe – mit Erfolg: Weltweit schaffen immer mehr Staaten die Todesstrafe ab. Jetzt soll die Schweiz sie wieder einführen: Für Amnesty International steht fest, dass die Todesstrafe nicht nur unmenschlich ist, sondern als Abschreckungsinstrument wirkungslos bleibt. Zudem kann die Todesstrafe nicht mehr rückgängig gemacht werden. Justizirrtümer und Fehlurteile sind aber keine Seltenheit, wie auch aktuelle Beispiele aus den USA zeigen, die als eines von 58 Ländern die Todesstrafe noch anwendet.

Die Bundeskanzlei hat am 24. August 2010 die formale Vorprüfung der Initiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» abgeschlossen und damit den Startschuss für die Unterschriftssammlung geben. Die Initiative stellt ein grundlegendes Menschenrecht in Abrede, das auch in der Schweizer Verfassung geschützt ist: Das Recht auf Leben.

«Die Todesstrafe ist unwirksam, ungerecht und unmenschlich. Sie ist beschämend für die Schweiz», erklärte Daniel Bolomey, Generalsekretär der Schweizer Sektion von Amnesty International. «Eine solche Initiative ist schlicht unverständlich. Der weltweite Trend geht heute klar Richtung Abschaffung. Ich rufe besonders die politischen Parteien auf, sich dafür einzusetzen, die Schweizer Bevölkerung über die Todesstrafe zu informieren und damit zu verhindern, dass genügend Unterschriften für eine Abstimmung gesammelt werden können.»

Amnesty International setzt sich seit Jahren weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Und dies mit Erfolg. In 139 Staaten gibt es keine Hinrichtungen mehr. Das einzige Land in Europa, das die Todesstrafe noch kennt, ist Weissrussland.

«Die Todesstrafe lässt sich nicht rechtfertigen. Entgegen den Hoffnungen der Initianten kann die Todesstrafe kein einziges brutales Verbrechen verhindern», sagte Daniel Bolomey. «Sie bleibt eine grausame Strafe. Das Warten auf die Hinrichtung kommt der Folter gleich. Jede Hinrichtungsmethode kann zu einem qualvollen Tod führen.»

Die langjährigen Recherchen von Amnesty International zeigen, dass kein Justizsystem davor gefeit ist, Fehler zu machen. Einmal vollstreckt, kann die Todesstrafe nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es kann immer geschehen, dass Unschuldige hingerichtet werden. Zudem werden gerade Angehörige von ethnischen oder religiösen Minderheiten, in Armut lebende Menschen oder psychisch Kranke oft mit dem Tod bestraft.

Medienmitteilung veröffentlicht: 24. August 2010
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Aktualisiert am 25. August 2010