Amnesty International hat kein Verständnis dafür, dass das Bundesamt für Migration (BFM) erst ab Mitte 2011 unabhängige BeobachterInnen bei Zwangsausschaffungen einsetzen will. Dies ist besonders stossend, da die Untersuchungen über die genaue Todesursache des nigerianischen Asylsuchenden, der im März 2010 bei einer Zwangsausschaffung starb, noch nicht abgeschlossen sind.
Amnesty International besteht darauf, dass ab 1. Januar 2011 unabhängige Beobachterinnen und Beobachter Zwangsausschaffungen begleiten. Nach Aussagen von Augenzeuginnen und Augenzeugen kommt es immer wieder zur Eskalation. Diese Situationen bringen alle Betroffenen, die Zurückzuschaffenden selbst und das sie begleitende Polizeipersonal in Gefahr.
Die Anwesenheit von unabhängigen Beobachterinnen und Beobachtern hat eine vertrauensbildende Wirkung und trägt vor und während des Fluges zur Deeskalation bei. Sie schafft zudem Transparenz in einem schwierigen Aufgabenbereich der Polizei und schützt Betroffene sowie Polizistinnen und Polizisten vor unbegründeten Anschuldigungen.
Amnesty International erwartet, dass das BFM spätestens ab 1. Januar 2011 eine Zwischenlösung präsentiert. Besonders Flüge mit Vollfesselungen müssen zwingend von unabhängigen Beobachterinnen und Beobachtern begleitet werden. Jede Zwangsgausschaffung birgt ein Konfliktpotential in sich und erfordert deshalb eine unabhängige Beobachtung mit Präventionswirkung.
Medienmitteilung veröffentlicht: 11. November 2010
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