Schweiz - Österreich Ex-Polizeichef von Guatemala muss ausgeliefert oder vor Gericht gestellt werden

09. Juni 2011
Österreich und die Schweiz müssen sicherstellen, dass die ehemaligen hochrangigen Polizeifunktionäre Javier Figueroa Díaz und Erwin Sperisen sich vor Gericht verantworten müssen.

Das fordert Amnesty International am 8. Juni 2011, anlässlich der bevorstehenden Entscheidung der österreichischen Behörden über eine Auslieferung Figueroas nach Guatemala. Dem in Oberösterreich lebenden Figueroa wird wie auch dem Schweizer Doppelstaatsbürger Sperisen die Beteiligung an aussergerichtlichen Hinrichtungen vorgeworfen.

«Es ist eine Gelegenheit für die Schweiz und Österreich, zu zeigen, wie ernst es ihnen mit ihrem Engagement für die Menschenrechte ist“, sagt Sebastian Elgueta, Zentralamerika-Experte von Amnesty International. „Die europäischen Staaten können den Opfern von Menschenrechtsverletzungen in Guatemala helfen, Gerechtigkeit zu erlangen: Indem sie die Beschuldigten ausliefern oder sie in Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards im eigenen Land vor Gericht stellen.»

Während gegen Sperisen, der als Schweizer Staatsangehöriger nicht nach Guatemala ausgeliefert werden kann, ein Verfahren in der Schweiz läuft, soll in Österreich kommende Woche über die Auslieferung Figueroas entschieden werden. Dieser ist derzeit auf Kaution frei.

Spanien hat erst vor kurzem im Fall des ehemaligen guatemaltekischen Innenministers Carlos Vielman einem Auslieferungsgesuch Guatamalas stattgegeben. Wie Sperisen und Figueroa wird auch Vielman, Innenminister unter Präsident Óscar Berger (2004-2008), für den Tod von Gefangenen zwischen 2004 und 2007 verantwortlich gemacht.

Dabei geht es unter anderem um die Tötung von vier entflohenen Häftlingen des Gefängnisses El Infiernito (span. «kleine Hölle») im Oktober 2005 sowie um die Tötung von sieben Gefängnis-Insassen im Pavón-Gefängnis in Guatemala Stadt im September 2006. Damals erklärten das guatemaltekische Innenministerium und die Polizei unisono, die Gefangenen seien bei Zusammenstössen mit Gefängniswärtern getötet worden. Ein Bericht des guatemaltekischen Menschenrechtsbeauftragten von Dezember 2006 kam jedoch zu dem Schluss, dass die Häftlinge erschossen wurden, was aussergerichtlichen Hinrichtungen gleichkomme.

«Faire und unabhängige Gerichtsverfahren für die einstigen Verantwortlichen sind ein starkes Signal, dass die herrschende Straflosigkeit im Hinblick auf aussergerichtliche Hinrichtungen in Guatemala zu Ende ist», sagt Amnesty-Researcher Elgueta.