1994 gab das Schweizer Volk der Regierung per Abstimmung die Möglichkeit, abgewiesene Asylsuchende und Personen ohne Aufenhaltsgenehmigung in Ausschaffungshaft zu setzten, mit dem Ziel sie zur «freiwilligen» Ausreise zu bewegen oder sie zwangsauszuschaffen. Seit der Einführung der Ausschaffungspraxis seit 10 Jahren sind drei Personen während der Ausführung gestorben. Amnesty International hat in jedem Fall interveniert und für eine menschenwürdige Ausgestaltung der Wegweisungen lobbyiert .
Forderungen von Amnesty International
- Die unmenschlichen, gefährlichen und meist unverhältnis-mässigen Level IV-Ausschaffungen auf Sonderflügen sollen durch Level II-Ausschaffungen auf Sonderflügen ersetzt werden;
- Falls keine Alternativen zur Haft möglich sind, müssen die Administrativgefangenen in wohngemeinschaftähnlichen Unterkünften untergebracht werden, wo mittels geeigneter Betreuungsarbeit die Weichen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde gestellt werden;
- Überfallartige Abholaktionen zur Ausschaffung ohne vorherige Information über den Verlauf sollen vermieden und die Perosnen leicht gefesselt zum Flughafen transportiert werden.
- Leibesvisitation müssen in Anwesenheit von höchstens zwei Personen in zwei Stufen erfolgen, um eine Totalentblössung zu vermeiden.
- Familiären Bindungen in Schweiz soll Rechnung getragen und Familienvätern oder Personen mit einem langjährigen Aufenthalt in der Schweiz und guter Integration von den kantonalen Behörden mittels einer grosszügigen Härtefallregelung regularisiert werden.