Genitalverstümmelung Die Schweiz verabschiedet einen fortschrittlichen Gesetzesartikel

16. September 2011
Nach dem Vorbild verschiedener europäischer Staaten, insbesondere Frankreich, hat das Schweizer Parlament einen neuen Artikel 124 ins Strafgesetzbuch aufgenommen, der jegliche  Form weiblicher Genitalverstümmelung verbietet.

Die in manchen Ländern und Gemeinschaften praktizierte Verstümmelung der Genitalien von Mädchen ist eine klare Verletzung von deren körperlichen Integrität. Mit dem neuen Artikel im Schweizer Strafgesetz kann diese Menschenrechtsverletzung auch dann verfolgt werden, wenn sie durch Schweizer Staatsangehörige im Ausland oder durch Ausländer mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz verübt wurde. Die Strafe kann bis zu zehn Jahre Haft betragen. Amnesty International begrüsst die Annahme dieser Initiative, welche sie seit ihrer Lancierung 2005 unterstützt hat.

Gemäss einer UNICEF-Studie sind es nicht weniger als 6'000 bis 7'000 Mädchen und junge Frauen, die von einer Genitalverstümmelung in der Schweiz bedroht sind. Strafbarkeit allein ist aber keine Lösung - wichtig ist vor allem eine sorgfältige Präventionsarbeit gemeinsam mit potentiell betroffenen Migrationsgemeinschaften.

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