«Mit unserer Kampagne machen wir die Öffentlichkeit auf die schwierigen und menschenunwürdigen Lebensumstände aufmerksam, denen Menschen in der Nothilfe unterworfen sind», erklärt Claudia Dubacher, Generalsekretärin der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. «Die Schweizer Bevölkerung muss sich bewusst werden, was es heisst, mit 4.30 bis maximal 12 Franken pro Tag in Bar oder in Form von Einkaufsgutscheinen auskommen zu müssen. Ein menschenwürdiges Dasein ist unter diesen Bedingungen schlicht unmöglich.»
Die vier an der Kampagne beteiligten Organisationen fordern eine grundsätzliche Überprüfung des Nothilfesystems, das unbedingt mehr auf die Bedürfnisse besonders verletzlicher Personen eingehen muss. Grundrechte müssen respektiert werden. Im Besonderen das Recht auf Schulbildung und das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein – beides Rechte, welche den Menschen in der Nothilfe regelmässig vorenthalten werden. Die vier beteiligten Organisationen werden sich in dieser Angelegenheit in den nächsten Wochen an die nationalen und kantonalen Behörden wenden.
«Die Nothilfe wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich umgesetzt, was zu Ungerechtigkeit und Willkür führt», bestätigt Susanne Bolz, Leiterin des Rechtsdienstes der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH. «Das zeigt unsere jüngst aktualisierte Studie zu diesem Thema.» Die Studie zeigt, dass in einigen Kantonen kaum auf die Situation bestimmter besonders verletzlicher Personen Rücksicht genommen wird. Zum Beispiel auf Familien mit Kleinkindern, alleinstehende oder schwangere Frauen und auf ältere Menschen. Die Kantone nutzen die Möglichkeiten, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht voll aus und gehen zu wenig auf die Situation einzelner Betroffener ein.
Qazem Alizada, Mitglied des Bleiberecht-Kollektivs Bern, hat zwei Jahre lang in der Nothilfe und in den damit verbundenen menschenunwürdigen Umständen gelebt. «Als Vertreter von Solidarité sans frontières ist es mir wichtig, denjenigen eine Stimme zu verleihen, die heute noch in diesen Bedingungen leben müssen. Am schwersten zu ertragen ist die Frustration durch den rechtlosen Zustand, man existiert offiziell gar nicht mehr. Wir sind Gefangene unserer Situation und leben zusätzlich in ständiger Angst, von der Polizei aufgegriffen und eingesperrt zu werden. Und das, obwohl wir uns nichts zu Schulden haben kommen lassen.»
Der Ausschluss aus der Sozialhilfe sollte ursprünglich zur Abschreckung dienen, die Anzahl der Asylgesuche und der ausserordentlichen Verfahren senken und – vor allem – zurückgewiesene Asylbewerber zum Verlassen des Landes zu bewegen. Da nur 15% der Nothilfebezüger nach einem Jahr noch im System sind, vertritt das Bundesamt für Migration BFM die Meinung, dass eine Mehrheit der Betroffenen das Land verlassen hat. Aber nur 12 bis 17% sind nachweislich aus der Schweiz ausgereist. Ein Beweis dafür, dass der Sozialhilfestopp nicht die erwartete Wirkung zeigt.
«Das Nothilfe-System hatte von Anfang an den Zweck, die betroffenen Menschen aus den Statistiken verschwinden zu lassen», sagt Susanne Bolz. «Und das ist bis heute sein einziger Verdienst. Es ist illusorisch zu glauben, dass alle ehemaligen Nothilfebezüger die Schweiz verlassen haben. Statt die Betroffenen zu einer raschen Rückkehr zu bewegen, schafft die Nothilfe lebensunwürdige und demoralisierende Zustände, in denen vor allem die Schwächsten zum Teil für lange Zeit hängen bleiben.»
Die Kampagne wird in den nächsten Wochen am Beispiel der Kantone Graubünden, Zürich, Bern und Waadt aufzeigen, was Nothilfe für die Betroffenen konkret bedeuten kann – was nicht heissen will, dass die Dinge anderorts besser stehen.
Allgemeine Informationen zur Nothilfe:
Seit dem 1. April 2004 werden Asylbewerber mit einem Nichteintretensentscheid aus der Sozialhilfe ausgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2008 trifft dies auch auf Menschen zu, deren Asylgesuch endgültig zurückgewiesen wurde. Bereits Ende 2009 bezogen schweizweit rund 5800 Personen Nothilfe.
Nothilfe ist ein von der Verfassung garantiertes Grundrecht. Sie umfasst eine einfache, oft kollektive Unterkunft, die Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln, medizinische Notversorgung und allfällige andere unverzichtbare Leistungen.
3. Februar 2011
Gemeinsame Medienmitteilung von Amnesty International, Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht und Solidarité sans frontières
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