«Die Nothilfe: eine Sackgasse für alle» Über 20'000 unterzeichnen Nothilfe-Petition

18. Oktober 2011
Im Februar 2011 lancierten Amnesty International, Solidarité sans frontières, die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht sowie die Schweizerische Flüchtlingshilfe im Rahmen der Kampagne «Nothilfe: eine Sackgasse für alle» eine Petition zur Verbesserung der Situation von NothilfebezügerInnen. Am 18. Oktober wurde diese Petition an Bundesrätin Sommaruga übergeben. Über 20'000 Personen haben unterzeichnet. Die Unterschriftensammlung war Teil einer gemeinsamen, schweizweiten Kampagne, die im Februar 2011 durch die vier Organisationen lanciert wurde, um auf die prekäre und höchst problematische Situation der Betroffenen aufmerksam zu machen.

Abgewiesene Asylsuchende in der Schweiz sind aus der regulären Sozialhilfe ausgeschlossen und können seit 2008 Nothilfe beziehen. Dies tun sie am Rande der Gesellschaft und unter prekärsten Bedingungen. Sie erhalten ein Taggeld von teils lediglich 4.30 CHF, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das «Nothilfe-Regime» wird von den Behörden teilweise absichtlich möglichst hart und schikanös ausgestaltet, um die BezügerInnen zur Rückkehr ins Herkunftsland zu bewegen. Es hat sich gezeigt, dass diese einseitige Strategie der Repression ihr Ziel nicht erreicht hat, die Zahlen der LangzeitbezügerInnen sind permanent gestiegen.

Der falsche Ansatz

Das Nothilferegime ist gescheitert. Es macht die Betroffenen krank und drängt sie in die Illegalität. Die heute eingereichte Petition fordert eine grundsätzliche Kehrtwende; die Verantwortlichen sollten das System neu überdenken. Dabei sind die Kinderrechte, insbesondere das Recht auf Einschulung, und die Menschenwürde zu beachten. Familien und verletzliche Personen dürfen nicht länger im Nothilferegime landen.

Fakt ist, dass die meisten Personen zu lange Nothilfe beziehen. Aus der Überbrückungslösung wird für sie ein Dauerzustand. Ursache dafür ist der Umstand, dass viele Betroffene auf Grund der Situation in ihrem Herkunftsland weder selbständig ausreisen noch ausgeschafft werden können. Fakt ist deshalb auch, dass viele nach einer gewissen Zeitspanne eher untertauchen als weiter Nothilfe zu beziehen. Das Nothilferegime produziert Sans-Papiers. Abhilfe kann nur ein flexibleres und differenzierteres Vorgehen schaffen, das insbesondere auch die Möglichkeit der individuellen Regularisierung vorsieht.

Die Bundesverfassung (Art. 12) garantiert allen Menschen in der Schweiz das Recht auf Nothilfe. Die jüngsten Äusserungen von Mitgliedern der KKJPD in der Presse über eine mögliche Streichung der Nothilfe sind somit unhaltbar. Sie zeugen von Realitätsverlust und basieren auf der irrigen Annahme, dass noch mehr Repression die Ausreisebereitschaft erhöhen könnte. Ein Nothilfebezüger aus Zürich bringt es auf den Punkt: «Es ist nicht die Situation hier in der Schweiz, sei sie noch so unmenschlich, welche mich zu einer Rückkehr bewegen könnte. Vielmehr wäre eine Besserung der Situation in meinem Herkunftsland dazu nötig.»

Mehr auf www.nothilfe-kampagne.ch.