«Wie soll ich meine Kleider waschen? Das interessiert die Schweizer Behörden nicht.» Gilles* hat in seiner Heimat Togo als Journalist gearbeitet. Nachdem er Drohungen erhalten hatte, ist er 2005 in die Schweiz geflüchtet. Weil er seine Artikel unter einem Pseudonym veröffentlicht hatte und weil dieser Name nicht identisch ist mit dem Namen auf seinen Identitätspapieren, wurde Gilles der Flüchtlingsstatus verweigert. Wie alle Personen, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, muss er heute mit der Nothilfe auskommen.
Nothilfe betrifft in der Schweiz alle Menschen, die keinen legalen Status mehr haben. Sie reicht nicht zum Leben, nur zum Überleben: «An sechs von sieben Tagen erhalte ich täglich einen Gutschein von zehn Franken, um mir alles zu kaufen, was ich zum Leben brauche, von der Nahrung über Seife bis zum Busbillet», erklärt Gilles. In Luzern, dem Kanton, dem er zugewiesen worden ist, schläft er in einer Unterkunft, die von 21 Uhr abends bis 9 Uhr morgens geöffnet ist. Tagsüber ist er draussen, selbst im Winter. «Ich wünsche das niemandem», sagt er, «aber es ist immer noch besser, als in Togo im Gefängnis zu sitzen.»
Kampagne ab Februar 2011
Die Art und Weise, wie die Nothilfe in der Schweiz eingesetzt wird, verletzt verschiedene Grundrechte und verschiedene internationale Abkommen, die die Schweiz ratifiziert hat. Vier Organisationen – Amnesty International Schweiz, die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, die Schweizerische Flüchtlingshilfe und Solidarité sans frontières – haben deshalb beschlossen, im Februar 2011 eine Kampagne zu lancieren. Damit soll Druck auf die Bundesbehörden ausgeübt und gleichzeitig gefordert werden, dass das Nothilfesystem von Grund auf überdacht wird.
Frauen im Nothilferegime
Nothilfezentren sind selten den besonderen Bedürfnissen von Frauen angepasst, etwa bezüglich Sicherheit, Gesundheit, Hygiene oder Kinderbetreuung. Für Frauen ist dieses System umso mehr entwürdigend.