Schweiz Bericht zur Nicht-Behandlung von Asylgesuchen in Schweizer Botschaften

12. Januar 2012
Amnesty International begrüsst den Bericht zur Nicht-Behandlung von Asylgesuchen in den Schweizer Botschaften, bedauert indes die Empfehlung, keine Asylgesuche mehr entgegen nehmen zu dürfen.

Der Bericht hält klar fest, dass die Verschleppung Tausender von Asylgesuchen von Irakerinnen und Irakern, die zwischen 2006 und 2008 in Syrien und Ägypten eingereicht wurden, unrechtmässig war. Der Entscheid des Bundesamts für Migration (BFM) vom 20. November 2006, die Gesuche nicht zu behandeln, war eine Verletzung der Verfahrensvorschriften der Asylgesetzgebung und der Verfahrensgarantien der Bundesverfassung.

Gemäss dem Zwischenbericht hätte das BFM davon ausgehen können, dass die irakischen Staatsangehörigen in beiden Ländern effektiven Schutz finden würden und nicht Gefahr liefen, in ihren Herkunftsstaat zurückgeschoben zu werden. Amnesty International hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass die Lebensbedingungen in den syrischen Lagern katastrophal waren. Weniger als ein Viertel der Flüchtlingskinder konnte zur Schule gehen. Frauen wurden zur Prostitution gezwungen und auch die Gewalt innerhalb der Familien nahm stark zu.

Amnesty International bedauert, dass der Zwischenbericht empfiehlt, auf schweizerischen Vertretungen im Ausland in Zukunft keine Asylgesuche mehr entgegen zu nehmen. Die Abschaffung des Botschaftsverfahrens hat der Ständerat am 12. Dezember 2011 beschlossen. Der Nationalrat muss diesen Entscheid noch bestätigen.

«Wenn niemand mehr Asylgesuche auf Schweizer Botschaften im Ausland deponieren kann, haben viele Menschen gar keine Möglichkeit mehr, den Schutz der Schweiz zu erhalten. Betroffen sind insbe-sondere Personen, die unmittelbar bedroht sind. Sie werden gezwungen, ihr Land mit Hilfe von Schleppern zu verlassen», erklärt Denise Graf, Flüchtlingsexpertin der Schweizer Sektion von Amnesty International.