Straflosigkeit Schweiz beschafft sich die Mittel zur Verfolgung von Kriegsverbrechern

Wichtiger Sieg im Einsatz gegen die Straflosigkeit! Der Bund hat endlich beschlossen, seinen Strafbehörden die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die in der Schweiz anwesenden Kriegsverbrecher, Völkermörder und Verbrecher gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Die Kampagne der Schweizerischen Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof (SKICC) war erfolgreich. Die Bundesanwaltschaft verfügt nun über ein Kompetenzzentrum, dass mehrere vollamtliche Mitarbeiter umfasst und von jetzt an fähig sein wird, auf wirksame Weise internationale Kriminelle zu verfolgen.

Kriegsverbrecher werden in Zukunft zwei Mal überlegen müssen, bevor sie Schweizer Boden betreten. Tatsächlich hat sich der Depositarstaat der Genfer Konventionen schlussendlich die praktischen Mittel beschaffen, um die internationale Kriminelle zu verfolgen. Dennoch hat es nach dem Inkrafttreten der Bestimmungen zur Umsetzung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) ins schweizerische Recht noch fast zwei Jahre gedauert bis eine Spezialeinheit innerhalb der Bundesanwaltschaft geschaffen werden konnte. Diese umfasst eine Leiterin und vier vollamtliche Mitarbeiter, die internationale Verbrechensverfahren behandeln, insgesamt vier Vollzeit Stellen. Je nach dem Volumen der Geschäfte, könnte sich die Zusammensetzung der Mitarbeiter noch weiterentwickeln. Bis vor kurzem mussten die Staatsanwälte, die sich für solche Dossiers einsetzten, diese Fälle zusätzlich zu ihrer üblichen Arbeitslast bewältigen.

Die SKICC begrüsst diese Fortschritte und sieht in die Zukunft

Die von der SKICC durchgeführte Kampagne für die Schaffung einer War Crimes Unit hat schlussendlich Früchte getragen. Die Forderungen der nichtstaatlichen Organisationen, verbreitet durch gewisse Parlamentarier und unterstützt durch 10'000 Unterzeichner der Petition im März 2012, wurden gehört. Am heutigen elften Jubiläum der Ratifizierung des Römer Statuts von der Schweiz, geschehen am 12. Oktober 2001, schätzt die Koalition diese Entwicklungen. „In dieser Hinsicht verdienen die Schweizer Behörden unser ganzes Lob“, freut sich Richard Greiner, Koordinator der SKICC, der jedoch „der Bundesanwaltschaft vorschreibt, eine pro aktive Rolle zu spielen bei der Suche und Verfolgung der Täter der Schwerstverbrechen, die sich auf Schweizer Boden befinden oder in Zukunft in die Schweiz kommen werden.“

Die Aktivitäten des „Kompetenzzentrums Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ müssen weiterverfolgt werden. Gewisse Mitglieder der SKICC behalten bereits potenzielle Verdächtige, die aus Konfliktregionen der ganzen Welt kommen, im Auge. Die Schweiz wird von nun an über die Mittel verfügen, um zum Beispiel ehemalige hohe Würdenträger, die durch die arabischen Revolutionen zu Fall gebracht wurden, sowie Kriegsführer die Kindersoldaten einsetzen, oder ehemalige syrische Heerführer, die für wahre Gräueltaten verantwortliche sind, zu verfolgen, sobald sie Schweizer Boden betreten.

Solche Fälle wären nicht die Ersten. Die Schweiz hat schon in der Vergangenheit einen ruandischen Völkermörder verurteilt. Letzten Herbst wurde ein algerischer General, ehemaliger Verteidigungsminister, in Genf verhaftet und steht nunmehr unter Strafverfolgung für Kriegsverbrechen. Gewisse Mitglieder der Koalition haben weitere Fälle aufgezeigt, denunziert und Ermittlungen sind am Laufen. Die Zivilbevölkerung erwartet nun von den einzelnen Behörden, dass sie ihre Aufgabe erfüllen und verdächtige Personen für ihre Teilnahme an einem Völkermord oder für das Begehen von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufspüren und zu ihrer Verurteilung beitragen.

 

Medienmitteilung der Schweizerischen Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof
Genf, 12. Oktober 2012