Universelle Periodische Überprüfung der Schweiz Die Schweizer NGO-Koaltion ist wachsam

Pressemitteilung vom 25. Oktober 2012. Bern. Medienkontakt
Die Schweiz muss sich am 29. Oktober vor dem Uno-Menschenrechtsrat in Genf der zweiten Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) unterziehen. Eine Koalition von 46 schweizerischen NGOs, die im Bereich der Grund- und Menschenrechte tätig sind, wird diesen Anlass mit Spannung verfolgen. Die schweizerische NGO-Koalition zum UPR hatte zuvor bei der Uno einen Bericht mit 41 Empfehlungen eingereicht, welche die Lücken im Menschenrechtsschutz der Schweiz schliessen sollen. Die NGO-Koalition hofft, dass eine Anzahl ihrer Empfehlungen von den Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrates im eigenen Namen übernommen werden.

Am 29. Oktober wird sich die Schweiz zum zweiten Mal vor dem Menschenrechtsrat in Genf einer Universellen Periodischen Überprüfung unterziehen. Die 46 Mitgliedsorganisationen der Schweizer NGO-Koalition zum UPR haben hierzu einen Bericht mit 41 Empfehlungen erstellt, der die wichtigsten ungelösten Menschenrechtsprobleme in unserem Land thematisiert. Damit möchten sie den Mitgliedern des Menschenrechtsrates zu einer objektiveren Sicht der Situation in unserem Land verhelfen.

Die Empfehlungen der NGO beziehen sich auf fünf verschiedene Bereiche: Rechtliche und institutionelle Fragen, Diskriminierungsschutz, Asyl und Migration, Justiz und Polizei sowie Wirtschaft und Sozialrechte.
«Die Schweiz ist weit davon entfernt, eine schlechte Schülerin in Sachen Menschenrechte zu sein», erklärte Alain Bovard von Amnesty International und Mitglied der Steuerungsgruppe der NGO-Koalition, «aber im Gegensatz zu dem, was viele glauben, ist die Situation bei weitem nicht perfekt und es müssen noch zahlreiche Fortschritte gemacht werden».
«Die Schweiz sollte insbesondere Anstrengungen unternehmen, um die Empfehlungen, welche ihr im Rahmen der UN-Mechanismen gemacht werden, einschliesslich der UPR-Empfehlungen, besser umzusetzen und sie besitzt noch immer keine Nationale Menschenrechtsinstitution, welche diesen Namen verdient», ergänzte Alex Sutter von humanrights.ch, ebenfalls Mitglied der Steuerungsgruppe.
«Diskriminierungen, insbesondere aufgrund der sexuellen Orientierung oder Identität, aufgrund von Behinderungen, oder aufgrund des Geschlechts sind noch sehr zahlreich und die Schweiz erkennt die Einklagbarkeit von wirtschaftlichen, sozialen, und kulturellen Rechten noch immer nicht an», erläuterte Selim Neffah von CODAP Genf und Mitglied der Steuerungsgruppe.

Die NGO-Koalition bemängelt zudem die zahlreichen Defizite im Bereich des Migrations- und Asylwesens. Personen in Administrativhaft werden noch immer in denselben Anstalten untergebracht wie Kriminelle, und Minderjährige müssen sich die Unterkunft mit Erwachsenen teilen. Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, sowie ausländische Frauen, welche Opfer von häuslicher Gewalt wurden, werden von Kanton zu Kanton sehr ungleich behandelt. Schliesslich kennen die Kantone, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, keine unabhängigen Beschwerdestellen für Fälle von mutmasslicher Polizeigewalt.

Das zweite UPR-Verfahren muss nun auch genutzt werden, um Bilanz über die Massnahmen der Schweiz zur Umsetzung der im Jahre 2008 akzeptierten UPR-Empfehlungen zu ziehen. Die NGO-Koalition wünscht sich, dass die Urheber-Staaten dieser Empfehlungen die entsprechenden Resultate einfordern und dass der Druck auf die Schweiz aufrechterhalten wird, damit sie ihren Versprechen nachkommt.

Der vollständige Bericht der UPR-Koalition ist auf Deutsch, Französisch und Englisch auf folgender Seite abrufbar: www.humanrights.ch