Die DNA-Entnahme bei bestimmten Gruppen von Asylsuchenden auf der Basis noch näher zu definierenden Kriterien, die man sich aber jetzt schon vorstellen kann (Staatsangehörigkeit, Alter), ist eine diskriminierende Massnahme, da sie nur eine der verschiedenen Gruppen mit hohem Kriminalitätsrisiko betrifft. Wenn diese Massnahme eingeführt werden sollte, gibt es keinen Grund, warum sie nicht ebenfalls bei anderen Bevölkerungsgruppen, die auch eine über dem Durchschnitt liegende Kriminalitätsrate aufweisen, angewandt werden sollte. Sie auf Asylsuchende zu begrenzen, stigmatisiert diese sowieso schon benachteiligte Bevölkerungsschicht noch mehr.
DNA-Proben sollten sich auf Individuen beschränken, die im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung eines Verbrechens oder Delikts verdächtigt werden. Vorbeugende und systematische DNA-Entnahmen bei einer bestimmten Gruppe von Asylsuchenden aufgrund der Annahme, diese könnten eines Tages einen Verstoss begehen, stehen in völligem Widerspruch zum Grundsatz der Verhältnismässigkeit, wie er in der Schweizer Verfassung festgelegt ist. Auf systematische Art angewandt, handelt es sich deshalb um eine Massnahme, die Fremdenfeindlichkeit billigt und die sogar den Grundsatz der Unschuldsvermutung ausser Kraft setzen könnte.