Der Ständeratsentscheid könnte den Waffenexport in Länder mit schlechter Menschenrechtslage möglich machen. © AP Photo/Mohammad Sajjad
Der Ständeratsentscheid könnte den Waffenexport in Länder mit schlechter Menschenrechtslage möglich machen. © AP Photo/Mohammad Sajjad

Schweiz Lockerung der Kriegsmaterialverordnung: Unverständliche Kehrtwende

Amnesty International ist zutiefst enttäuscht über die Entscheidung des Ständerates, die Auflagen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial zu lockern. Diese Änderung der Kriegsmaterialverordnung missachtet die Menschenrechte und ist eine nicht nachvollziehbare Abkehr von der bisherigen Politik, dass die Menschenrechtslage in den jeweiligen Bestimmungsländern zu berücksichtigen ist.

Die heute beschlossene Lockerung der Kriegsmaterialverordnung ermöglicht, dass künftig Waffen und anderes Kriegsmaterial in Länder wie Saudi-Arabien und Pakistan exportiert werden. Saudi Arabien ist hinlänglich bekannt für schwerwiegende und systematische Menschenrechtsverletzungen, im instabilen Pakistan besteht ein grosses Risiko, dass Waffen in die Hände von terroristischen Organisationen gelangen.

Die Unterzeichnung des internationalen Abkommens über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty - ATT) im Juli 2012, dessen Bestimmungen weniger streng sind als die Schweizer Gesetze sind, darf nicht als Vorwand dienen, unsere Gesetzgebung auf diesem Gebiet zu lockern. Dies wäre zum Zeitpunkt eines spürbaren Trends zu strengeren Waffenexportkontrollen ein äusserst schlechtes Signal an die internationale Gemeinschaft, zumal die Schweiz eine wichtige Rolle in den Verhandlungen gespielt hatte, die zum Abschluss des Waffenhandelsabkommens ATT führten. Erst gestern haben weitere 19 Länder den ATT bei der Uno in New York unterschrieben. Insgesamt macht das jetzt 107 Staaten, die unterzeichnet haben, sechs Länder haben das internationale Waffenhandelsabkommen sogar schon ratifiziert.

Medienmitteilung veröffentlicht: 26. September 2013, Bern
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