Der Bundesrat unterzeichnete das Abkommen im Jahr 2008, das Parlament genehmigte es Ende 2011. Mit der rechtlichen Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes per 1. Januar 2013 erfüllt die Schweiz alle Bedingungen für ihren Beitritt zum Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Das Übereinkommen hat zum Ziel, alle Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene zu bekämpfen.
Die Ratifizierung entspricht einer wichtigen Forderung der Kampagne «Euro 08 gegen Frauenhandel», die Amnesty International zusammen mit der Fachstelle FIZ und anderen Organisationen führte.