Schweiz Wichtige Etappe im Kampf gegen Menschenhandel

30. Januar 2013
Am 17. Dezember hat die Schweiz als 38. Europaratsmitglied das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels ratifiziert. Es tritt hier am 1. April 2013 in Kraft.

Der Bundesrat unterzeichnete das Abkommen im Jahr 2008, das Parlament genehmigte es Ende 2011. Mit der rechtlichen Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes per 1. Januar 2013 erfüllt die Schweiz alle Bedingungen für ihren Beitritt zum Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Das Übereinkommen hat zum Ziel, alle Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene zu bekämpfen.

Die Ratifizierung entspricht einer wichtigen Forderung der Kampagne «Euro 08 gegen Frauenhandel», die Amnesty International zusammen mit der Fachstelle FIZ und anderen Organisationen führte.

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