Ausschaffungsinitiative Nationalrat soll nicht zwischen Pest und Cholera entscheiden

Beide Vorschläge zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, die dem Nationalrat zur Abstimmung vorliegen, sind nicht verfassungs- und menschenrechtskonform. Die Schweizer Sektion von Amnesty International fordert den Nationalrat deshalb auf, das Dossier an den Bundesrat zurückzuweisen.

«Sowohl die Vorlage der Initiative als auch der Kompromissvorschlag des Bundesrates verstossen gegen das Verbot der Diskriminierung und das Prinzip der Verhältnismässigkeit, zwei Grundpfeiler des Rechtsstaates. Der Nationalrat sollte nicht zwischen Pest und Cholera entscheiden, sondern das Dossier an den Bundesrat zurückweisen, damit dieser neue Vorschläge ausarbeitet», fordert Alain Bovard, Jurist der Schweizer Sektion von Amnesty International.

«Sollte eine der beiden Optionen angenommen werden, nehmen wir bewusst Menschenrechtsverletzungen von Personen in Kauf, die ausgeschafft werden sollen. Das muss verhindert werden.»

Wenn die «Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer» strikt nach Wortlaut umgesetzt wird, wäre das ein Verstoss gegen internationales Recht. Vor allem dann, wenn anerkannte Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückgeschickt würden. «Ein solches Vorgehen würde gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstossen, das zum zwingenden Völkerrecht zählt. Das ist nicht akzeptabel», so Alain Bovard.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Kompromisslösung verstösst zwar nicht gegen das zwingende Völkerrecht, missachtet aber das Verhältnismässigkeitsprinzip. Ausländer könnten auch wegen geringer Delikte ausgewiesen werden, selbst wenn sie einen Grossteil ihres Lebens oder sogar ihr gesamtes Leben in der Schweiz verbracht haben. Dazu Alain Bovard: «Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen, die in der Schweiz geboren sind und hier dreissig Jahre gelebt haben, am Ende ausgeschafft werden, weil sie dreimal mit ein bisschen Marihuana erwischt werden. Das wäre nicht verhältnismässig.»

Wenn sich der Nationalrat für einen der beiden Vorschläge entscheidet, wälzt er das Problem ab und stellt das Bundesgericht vor ein Dilemma: es muss nämlich auf der Grundlage von Bundesgesetzen und den durch die Verfassung garantierten Grund- und Menschenrechten entscheiden.

Sollte der Ständerat eine Entscheidung des Nationalrates im Juni bestätigen, würde das  Parlament zum ersten Mal im vollen Bewusstsein verfassungs- und menschenrechtswidrige Bestimmungen in ein Gesetz giessen. Das wäre ein offener Konfrontationskurs gegen die Bundesverfassung und die Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und hätte zwangsläufig weitere Verurteilungen der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Folge.

«Solche Urteile des EGMR gegen die Schweiz wären Wasser auf den Mühlen der Politiker, die vor dem Einfluss fremder Richter warnen und den Ausstieg aus der EMRK fordern. Man kann sich wirklich fragen, ob das nicht die eigentliche Intention der Initiative ist», so Alain Bovard.

Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 19. März 2014
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