Diskussion über Einzelhaft Klarer Handlungsbedarf in der Schweiz

Juni 2014
Am 26. Juni haben Amnesty und APT eine Podiumsdiskussion über «Einzelhaft in Hochsicherheitsabteilungen» veranstaltet. Fazit: Es besteht klarer Handlungsbedarf, um die Praxis der Einzelhaft in der Schweiz an die rechtlichen Vorgaben anzupassen. Dafür gibt es immerhin Gesprächsbereitschaft.

Podiumsdiskussion Podiumsdiskussion am 26. Juni 2014, Bern © AI

Mehr als 80 Personen haben die Podiumsdiskussion über «Einzelhaft in Hochsicherheitsabteilungen» am 26. Juni in Bern besucht, die meisten von ihnen Fachpersonen aus den Bereichen Justiz, Recht und Strafvollzug. Das hohe Publikumsinteresse zeigt, dass das Thema aktuell und zumindest in Fachkreisen ein heisses Eisen ist.

Über die Menschenrechtskonformität der Hochsicherheitshaft in der Schweiz hatte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) zwei Tage zuvor einen Bericht veröffentlicht. Unterstützt wurde die NKVF durch eine umfassende Studie durch das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), die Anfang Juni veröffentlicht worden war.

In der Schweiz leben demzufolge rund 35 Personen in speziellen Hochsicherheitsabteilungen in Einzelhaft, d.h. unter einer vollständigen physischen Isolation von den Mitgefangenen und – abgesehen vom täglichen einstündigen Spaziergang – allein in ihrer Zelle. Etwa ein Drittel dieser Personen ist diesem Haftregime seit mehr als einem Jahr und in wenigen Fällen zwischen fünf bis zu zwölf Jahren unterworfen.

Rechtliche Normen für Einzelhaft

Die von Amnesty International und der Vereinigung zur Verhütung von Folter (APT) organisierte Podiumsdiskussion bot die Gelegenheit, den für Hochsicherheitshaft geltenden Rechtsrahmen zu skizzieren sowie konkrete Empfehlungen für die Praxis in der Schweiz diskutieren.

Auf internationaler Ebene wird die Frage der Menschenrechtskonformität der Einzelhaft in jüngster Zeit vermehrt behandelt, wobei sich die unterschiedlichen Institutionen nicht in allen Fragen einig sind. So beurteilt der Uno-Sonderberichterstatter für Folter eine Einzelhaft von mehr als 15 Tagen bereits als problematisch, während andere Institutionen in dieser Frage weniger strikt sind.

Unbestritten ist, dass Einzelhaft in jedem Fall ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte eines Gefangenen bedeutet, und dass die Massnahme daher den internationalen Standards und einer strengen Aufsicht unterliegen muss, damit die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt.

Situation in der Schweiz

Was die Problematik in der Schweiz angeht, sind sich die NKVF und das SKMR in den meisten Punkten einig. Die Befunde und Empfehlungen der NKVF im Einzelnen:

  • Die gesetzlichen Grundlagen für Hochsicherheitshaft werden durch die Kantone sehr unterschiedlich interpretiert; gefordert wird daher eine Harmonisierung durch die KKJPD und die Konkordate.
  • Besonders problematisch ist die Anordnung von Hochsicherheitshaft wegen „Fluchtgefahr“ oder „Störung des Anstaltsbetriebes“, weil dafür die gesetzlichen Grundlagen im Strafgesetzbuch fehlen.
  • Mängel bestehen bei den Verfahrensgarantien und bei der Berücksichtigung internationaler Standards; gefordert wird beispielsweise die Überprüfung einer Inhaftierung in Hochsicherheitshaft alle drei Monate durch eine unabhängige Instanz.
  • Gravierend ist, dass die meisten Gefangenen in Hochsicherheitshaft Personen mit psychischen Störungen sind; sie müssten in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen untergebracht und behandelt werden.
  • Empfohlen wird zudem, Beschäftigungsmöglichkeiten für Gefangene weiter auszubauen und ihnen Kontakte zur Aussenwelt soweit möglich zu erleichtern (beispielsweise Besuche ohne Trennscheibe).
Konstruktive Diskussion – weiterhin nötig

Dass die Diskussion an der Veranstaltung zwischen den Fachleuten und Verantwortlichen – von der Regierungsrätin, einem Direktor einer Strafanstalt bis zur NGO-Vertreterin – so offen und konstruktiv geführt wurde, zeigt, dass ein Interesse am fachlichen Austausch und der Suche nach Lösungen in diesem Bereich besteht.

Der Bericht der NKVF bietet für die weiterhin notwendige Diskussion eine gute Grundlage. Er ruft nicht nur die rechtlichen Prinzipien in Erinnerung, sondern schlägt auch konkrete Massnahmen vor, die sowohl auf politischer Ebener als auch direkt in den Strafanstalten realisiert werden können.