Die EMRK – Garantin der Grundrechte
Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert innerhalb Europas den Schutz der fundamentalen Rechte. Sie räumt jedem Einzelnen die Möglichkeit ein, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gegen Menschenrechtsverletzungen und staatliche Willkür zu klagen. Trotzdem wird der EGMR von einigen politischen Kreisen als Ansammlung «fremder Richter» verunglimpft. Sie fordern den Rücktritt der Schweiz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dazu sagt Manon Schick, Geschäftsleiterin der Schweizer Sektion von Amnesty International: «Das ist ein direkter Angriff auf die Grundrechte jeder und jedes Einzelnen. Deshalb lanciert Amnesty Schweiz nun eine Informationskampagne zur EMRK».
Auf einer Podiumsdiskussion zur EMRK sagte SP-Nationalrat Andreas Gross: «Jeder, der Macht ausübt, muss Grenzen anerkennen. Das gilt auch für das Volk. Oder wie jemand treffen sagte: Selbst der grösste Sauhund hat Grundrechte, die nicht in Frage gestellt werden dürfen.»
Für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge
Das Flüchtlingselend in Syrien und den umliegenden Ländern nimmt immer katastrophalere Ausmasse an. Die Schweiz hat bisher nur einen verschwindend kleinen Bruchteil der über 2.5 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Die Mitglieder der Schweizer Sektion von Amnesty International fordern in einer Petition an Bundesrätin Sommaruga, dass sie ihre Bemühungen zur unbürokratischen Aufnahme bedrohter Syrerinnen und Syrer verstärkt, namentlich durch die Erteilung von erleichterten Visa an die Eltern syrischer Staatsangehöriger und durch die Förderung der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen durch Private.
Für die Rechte von Schweizer Jenischen
Die Ereignisse um die Protestcamps der Jenischen in Bern und Biel haben sichtbar gemacht, wie wenig die Rechte dieser Minderheit in der Schweiz geschützt werden. Die Mitglieder von Amnesty International fordern die Behörden auf Bundes- und Kantonsebene auf, jetzt endlich zu handeln und rasch eine Task Force einzusetzen, um gemeinsam mit Vertretungen der Jenischen, Sinti und Roma die Umsetzung des «Europäischen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten» in der Schweiz voranzubringen.
Für LGBT-Rechte in Afrika und im Schweizer Asylwesen
Die Verfolgung von Schwulen, Lesben und Transgender hat insbesondere in afrikanischen Ländern wie Nigeria, Uganda oder Kamerun erschreckende Ausmasse angenommen. Das Schweizer Asylwesen trägt dieser Tatsache aber weiterhin ungenügend Rechnung, wie der Fall des schwulen Flüchtlings O. illustriert: Er soll trotz drohender langjähriger Gefängnisstrafe in den allernächsten Tagen in seine Heimat Nigeria ausgeschafft werden. In einer Resolution verurteilen die Mitglieder von Amnesty International die Verschärfung der Gesetze in Afrika und appellieren an die Schweizer Asylbehörden, dass sie die verschärfte Verfolgung von LGBT in deren Herkunftsländern ernst nehmen und in Asylverfahren angemessen berücksichtigen.
Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 04. Mai 2014
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