Kriegsmaterialverordnung Schweizer Waffenlobby siegt über die Menschenrechte

Mit Stichentscheid des Präsidenten hat sich der Nationalrat am 6. März 2014 für eine Lockerung der Kriegsmaterialverordnung entschieden. Konkret bedeutet dies, dass die Schweizer Rüstungsindustrie ...

Mit Stichentscheid des Präsidenten hat sich der Nationalrat am 6. März 2014 für eine Lockerung der Kriegsmaterialverordnung entschieden. Konkret bedeutet dies, dass die Schweizer Rüstungsindustrie künftig auch Kriegsmaterial in Länder exportieren darf, die für systematische Menschenrechtsverletzungen bekannt sind.

Alain Bovard, Lobbyist und Rüstungsexperte von Amnesty International Schweiz: «Es ist ein Skandal, dass die Schweiz wirtschaftliche Interessen vor den Schutz von Menschenrechten stellt – und eine einzige Stimme dafür ausschlaggebend war. Mit dieser Entscheidung setzen wir die Reputation unseres Landes aufs Spiel, weil wir ein grosses Stück Glaubwürdigkeit als Vorreiterin für Menschenrechte verlieren.»

Die Rüstungsindustrie kann jetzt Kriegsmaterial in Länder wie Saudi Arabien oder Pakistan liefern, wo die Möglichkeit besteht, dass mit eben diesen Waffen Menschenrechte verletzt werden.

Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 6.3.2014
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