Abstimmung zur Kriegsmaterialverordnung Menschenrechte müssen oberste Priorität haben – auch bei Rüstungsexporten!

Der Nationalrat darf den Schutz der Menschenrechte nicht wirtschaftlichen Interessen opfern. Das fordert die Schweizer Sektion von Amnesty International vor der erwarteten Abstimmung zur Lockerung der Kriegsmaterialverordnung.  Rüstungsexporte müssen auch weiterhin strengen Auflagen unterliegen und dürfen nicht in Länder exportiert werden, die für systematische und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bekannt sind.

«Wenn wir Waffen in Länder wie Saudi-Arabien oder Pakistan liefern, in denen Menschenrechte systematisch verletzt werden, unterstützt die Schweiz damit Regierungen, die für solche Vergehen verantwortlich sind. Das ist inakzeptabel», sagt Alain Bovard, Lobbyist und Rüstungsexperte von Amnesty International Schweiz.

«Wir erwarten vom Nationalrat, dass er die Motion ablehnt und Menschenrechte auch in Zukunft höher gewichtet als wirtschaftliche Interessen. Viele unserer Mitglieder haben in der vergangenen Woche durch Mails an ihre Abgeordneten gezeigt, dass sie eine Lockerung der Auflagen für Waffenexporte ablehnen.»

Die Motion war mit der «Benachteiligung der Sicherheitsindustrie» in der Schweiz begründet worden. Dabei hatte die Regierung noch im April 2013 dazu beigetragen, dass in der Uno ein Abkommen zur Kontrolle des Waffenhandels ATT verabschiedet wurde. Eine Lockerung unserer eigenen Gesetzgebung zu Waffenexporten zugunsten wirtschaftlicher Interessen wäre beschämend und ein falsches Signal an die internationale Gemeinschaft.

 

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19. Februar 2014

Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 5. März 2014
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