Nationalratsentscheid zur Ausschaffungsinitiative Mehrheit im Parlament setzt sich über rechtsstaatliche Prinzipien hinweg

Die Schweiz missachtet verfassungsrechtliche Prinzipien und verletzt internationales Recht, wenn die Ausschaffungsinitiative tatsächlich im Sinn der SVP umgesetzt wird. Das ist ein Schritt in die falsche Richtung.

Der Nationalrat hat entschieden, dass die «Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer» strikt nach Wortlaut umgesetzt werden soll. Wenn das geschieht, wird die Schweiz vorsätzlich gegen internationales Recht verstossen.

«Wenn beispielsweise anerkannte Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückgeschickt würden, verstösst das gegen das Non-Refoulement-Prinzip, das zum zwingenden Völkerrecht zählt. Das ist nicht akzeptabel», so Alain Bovard, Jurist der Schweizer Sektion von Amnesty International.

«Es ist enttäuschend, dass sich eine Mehrheit im Parlament über rechtsstaatliche Prinzipien hinwegsetzt. Der SVP und ihren Anhängern ist es wieder einmal gelungen, dass die Schweiz beim Schutz der Grundrechte einen Schritt zurück macht», sagt Alain Bovard weiter.

Die Umsetzung der Initiative bedeutet einen Verstoss gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und wird deshalb weitere Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Schweiz zur Folge haben. «Das wiederum liefert genau den konservativen Politikern Munition, die die EMRK kündigen wollen. Dabei garantiert die EMRK neben der Bundesverfassung unsere Grundrechte», kommentiert  Bovard das heutige Ergebnis.

Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 20. März 2014
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