Das Landesrecht solle über dem Völkerrecht stehen, meint die SVP.
Das Landesrecht solle über dem Völkerrecht stehen, meint die SVP.

SVP-Initiative «Schweizer Recht vor Völkerrecht» Frontalangriff auf den Rechtsstaat

Medienmitteilung: Bern, 12.08.2014
Mit der heutigen Präsentation des Textes für eine Volksinitiative, die unter dem Vorwand der Demokratie das Landesrecht über das Völkerrecht stellen will, lanciert die SVP einen Frontalangriff auf den Rechtsstaat und die Grundrechte. Rechtsverbindliche internationale Verträge können nicht einseitig aufgekündigt werden. Die Menschenrechte, wie sie durch die Europäische Menschenrechtskonvention und weitere wichtige internationale Verträge garantiert werden, sind zudem integraler Bestandteil unserer Verfassung.

Das Initiativprojekt bedroht unsere grundlegenden Menschenrechte: Diese könnten bei Annahme einer solchen Initiative durch Mehrheitsbeschlüsse eingeschränkt werden. Damit würden Tür und Tor geöffnet für eine Diskriminierung von Minderheiten, deren Rechte bisher vom internationalen Recht und insbesondere von der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK geschützt wurden.

«Diese Initiative mag auf den ersten Blick harmlos und logisch erscheinen», kommentiert Alain Bovard, Jurist der Schweizer Sektion von Amnesty International. «Sie ist aber ein weiterer politischer Angriff auf die Grundfesten unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Die Initianten gehen davon aus, dass die Mehrheit immer Recht hat und alles bestimmen kann. Sie vergessen, dass unser demokratisches System nur so gut funktioniert, weil es explizit auch die Rechte von Minderheiten schützt und ihnen eine Mitsprache garantiert.»

Grundrechte und der Schutz von Minderheiten sind auch im Schweizer Landesrecht verankert. Sollte das Landesrecht tatsächlich über das Völkerrecht gestellt werden, würde der Schutz der Grundrechte massiv eingeschränkt. Betroffene könnten sich nicht wie bisher auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und andere völkerrechtliche Verträge berufen – zum Beispiel auf die Kinderrechtskonvention oder auf die Konvention zum Schutz von Behinderten.

Gefährdung der Rechtssicherheit und der Verbindlichkeit der Schweiz als Vertragspartnerin

Die Initiative gefährdet die Rechtssicherheit, indem durch einen Mehrheitsbeschluss die aktuell geltenden Schutzregeln jederzeit geändert oder aufgehoben werden können. Damit ist beispielsweise eine Einschränkung der Meinungsäusserungs- oder der Versammlungsfreiheit für bestimmte soziale Gruppen plötzlich vorstellbar. Oder sie könnten vom Stimmrecht oder von den Rechten auf Sozialhilfe oder auf Arbeitslosenunterstützung ausgeschlossen werden.

Die Schweiz würde sich somit durch populistische Abstimmungen in einen Staat verwandeln, der sich um die Rechte und Freiheiten von all jenen foutiert, die keine Macht haben – ähnlich, wie wir das derzeit in Ungarn oder in Russland beobachten können.

Diese Initiative würde das Landesrecht höher stellen als die zahlreichen Konventionen, Verträge und Abkommen, für welche sich die Schweiz seit einem Jahrhundert eingesetzt hat. Das ist einfach unvorstellbar», so Alain Bovard. «Die Schweiz könnte internationale Verpflichtungen nur noch unter dem Vorbehalt eingehen, dass sie jederzeit wieder davon zurücktritt. Sie wäre in Verhandlungen – was auch immer deren Gegenstand ist – für andere Staaten keine glaubwürdige Partnerin mehr.