Nationale Menschenrechtsinstitutionen sollen über eine juristische Grundlage, einen klaren Auftrag sowie eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung verfügen. Sie sollen gegenüber der Regierung unabhängig sowie pluralistisch zusammengesetzt und vor allem für besonders schwache Gruppen zugänglich sein.
Zu ihren Aufgaben gehört es, Empfehlungen zu Menschenrechtsfragen zuhanden von Regierung, Verwaltung und Parlament zu formulieren, Unterstützung zu leisten bei der Umsetzung internationaler Konventionen, die Ratifikation von Menschenrechtsverträgen zu fördern und die Menschenrechtsbildungs- und Forschungsprogramme zu unterstützen.
Mehr Informationen unter http://www.nhri.net