Das erste Uno-Menschenrechtsabkommen, welches die Schweiz 1986 unterzeichnete, war die Antifolterkonvention. Erst nach dem Ende des Kalten Krieges trat die Schweiz auch den anderen Abkommen bei. Im Jahr 1992 traten Pakt I (Bürgerrechte) und Pakt II (Sozialrechte) in Kraft.
Da die Schweiz eine strenge Ratifikationspraxis hat, tritt sie einem Internationalen Abkommen erst bei, wenn sie die nationalen Gesetze angepasst hat. Erst als das Volk 1994 das Schweizerische Antirassismusgesetz annahm, konnte die Schweiz der Antirassismuskonvention beitreten. Bei der Kinderrechtskonvention, welche in der Schweiz 1997 in Kraft trat, musste auf Druck konservativer Kräfte ein Vorbehalt formuliert werden, der der elterlichen Sorge den Vorrang einräumt.
1997 trat die Schweiz auch der Frauenrechtskonvention bei. 1999 ratifizierte die Schweiz der Genozidkonvention, die 2000 in Kraft trat. Der Wanderarbeiterkonvention von 1990 ist die Schweiz wie viele andere Industrienationen noch nicht beigetreten.
Seit 1963 ist die Schweiz Mitglied des Europarates. Als 1971 das Frauenstimmrecht auf nationaler Ebene angenommen wurde, konnte die Schweiz auch 1974 die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifizieren. Die Schweiz hat sich stark für die Erarbeitung und Verabschiedung des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe eingesetzt.