Elektroschocker und Schusswaffen an einer Waffenmesse in Deutschland. 	© Robin Ballantyne / Omega Research Foundation
Elektroschocker und Schusswaffen an einer Waffenmesse in Deutschland. © Robin Ballantyne / Omega Research Foundation

Schweiz Exportkontrolle für Folterwerkzeuge gefordert

Unternehmen in der EU handeln mit «Folterwerkzeugen». Die Schweiz sollte eine Exportkontrolle einführen.

Die Schweiz kennt keine mit der «Torture Trade Regulation» der Europäischen Union vergleichbare Handelskontrolle für Güter, die bei Folter, Misshandlung oder bei Hinrichtungen eingesetzt werden können.

Solche «Tools of Torture» fallen in der Schweiz – wie die Dual-Use-Güter – unter das Güterkontrollgesetz. Ihr Export kann nur abgelehnt werden, wenn das Empfängerland auf einer internationalen Embargo-Liste steht oder der Bundesrat Notrecht geltend macht. Bis jetzt sind keine Bestrebungen bekannt, in der Schweiz eine der EU vergleichbare Handelskontrolle für «Tools of Torture» einzuführen.

Eine Ausnahme ist das 2013 vom Parlament beschlossene Exportverbot von Arzneimitteln, die bei Hinrichtungen eingesetzt werden (Motion Schmid-Federer). Die entsprechende Änderung im Heilmittelgesetz wurde jedoch noch nicht verabschiedet. Bislang sind nur wenige Fälle von Schweizer Firmen bekannt, die Arzneimittel für Hinrichtungen ins Ausland geliefert hatten; zwei Beispiele wurden 2013 von Medien erwähnt.

Amnesty International fordert die Schweiz auf, die «Torture Trade Regulation» der EU als Vorbild für eine eigene Exportkontrolle solcher Güter zu nehmen.

Gemeinsam mit der Omega Reserach Foundation veröffentlichte Amnesty International am 28. Mai 2015 den Bericht «Grasping the nettle: Ending Europe’s trade in execution and torture technology».

Medienmitteilung veröffentlicht: 28. Mai 2015, Bern
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