«Die Zivilgesellschaft wartet seit über 15 Jahren auf eine nationale Menschenrechtsinstitution und soeben hat der Bundesrat das zweitletzte Kapitel dieser langen Geschichte geschrieben», erklärt Alain Bovard, Verantwortlicher für Menschenrechtspolitik bei der Schweizer Sektion von Amnesty International.
«Die Zivilgesellschaft wartet seit über 15 Jahren auf eine nationale Menschenrechtsinstitution.»- Alain Bovard, Verantwortlicher für Menschenrechtspolitik bei der Schweizer Sektion von Amnesty International
«Entscheidend ist für uns, dass die neue Institution wirklich von der Verwaltung unabhängig ist und mit genügend Ressourcen ausgestattet wird, damit sie ein möglichst breites Mandat wahrnehmen kann. Nur so ist sie konform mit den Pariser Prinzipien und wird als glaubwürdige Institution von den Uno-Organisationen anerkannt».
Es ist schwer, sich allein auf der Grundlage der Medienmitteilung des Bundesrates ein genaues Bild zu machen. So ist beispielsweise nicht klar, ob die künftige Institution eine juristische Person sein wird.
«Sollte die nationale Menschenrechtsinstitution keine juristische Person sein und beispielsweise an einer Universität verankert werden, wäre eine wesentliche Voraussetzung für deren Unabhängigkeit nicht gegeben und Amnesty könnte dieses Projekt so nicht unterstützen», erklärt Alain Bovard.
Hintergrundinformationen
Die «Pariser Prinzipien» wurden 1993 von der Uno verabschiedet und legen fest, dass nationale Menschenrechtsinstitutionen über eine rechtliche Grundlage, einen klaren Auftrag sowie eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung verfügen müssen. Sie sollen gegenüber der Regerung unabhängig sowie pluralistisch zusammengesetzt sein. Das «Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR)», welches vom Bundesrat 2010 gegründet und dessen Mandant vorübergehend bis 2020 gilt, erfüllt diese Kriterien nicht. Das Netzwerk verschiedener Universitäten und weiterer Stellen steht in zu starker Abhängigkeit zur Bundesverwaltung und verfügt nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit.