Denise Graf zur Anwendung der Dublin-Verordnung Denise Graf zur Anwendung der Dublin-Verordnung

Asyl Schweiz Widerstand gegen Dublin-Rückweisungen wächst

13. Juni 2017
Im Namen der Dublin-Verordnung werden Ausschaffungsentscheide auch gegen Familien mit Kleinkindern oder Flüchtlinge mit Gesundheitsproblemen gefällt – mit harschen Konsequenzen für die Betroffenen. Gegen dieses Praxis regt sich schweizweit Widerstand. Immer mehr Organisationen und Einzelpersonen fordern eine humanitärere Asylpraxis der Schweiz.

Die Schweiz gehört zu den Ländern, die die Dublin-Verordnung extrem strikt anwenden. Die Asylbehörden trennen Familien, reissen Kinder aus ihrer Schulklasse und unterbrechen die Behandlung von Kranken, damit ein anderes europäisches Land diese Asylgesuche behandelt. Mit einem Appell an den Bundesrat und die Kantonsregierungen fordern Menschenrechtsorganisationen, die Dublin-Verordnung nicht länger vor die Menschenrechte der Flüchtlinge zu stellen.

Dieser von Amnesty International Schweiz, Solidarité Tattes, Collectif R, Solidarité sans frontières, Droit de Rester und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe getragene Appell  wird von immer mehr Organisationen und Einzelpersonen unterstützt, darunter viele Persönlichkeiten und PolitikerInnen –von der lokaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene. Seit der Lancierung des Appells Ende April 2017 wurden bereits über 11'000 Unterschriften gesammelt.

Am 13. Juni 2017 haben an einer Pressekonferenz in Lausanne weitere Organisationen ihre Unterstützung des Appells bekanntgegeben. Es sind dies NGOs, die im Asylbereich tätig sind und mit Flüchtlingen konfrontiert sind, die von den harschen Entscheidungen des Staatssekretariat für Migration (SEM) betroffen sind.

Denis Graf, Asylrechtsexpertin von Amnesty Schweiz, betonte anlässlich des Anlasses, dass die Schweizer Behörden durchaus die Möglichkeit hätten, menschlicher mit der Verordnung umzugehen, insbesondere bei besonders verletzlichen Personen: «Es gibt einen Artikel in der Verordnung, der es der Schweiz ermöglicht, auf Asylgesuche von Personen einzutreten, die über einen Dublin- Mitgliedsstaat in die Schweiz eingereist sind», so Denise Graf.

«Die Schweiz kann die Gesuche in folgenden Fällen selber behandeln, statt die Menschen zurückzuschaffen: Wenn es sich um Familien mit kleinen oder bereits eingeschulten Kindern handelt. Wenn die Personen Gesundheitsprobleme haben, deren Behandlung nicht unterbrochen werden darf. Wenn bereits Familienmitglieder in der Schweiz niedergelassen sind. Und bei Härtefällen.» Die Schweiz müsse mehr Mitgefühl und Grosszügigkeit beweisen, forderte Denise Graf und die anwesenden NGO-VertreterInnen an der Medienkonferenz.