Schweizer Waffenexporte Korrektur-Initiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer

10. September 2018, aktualisiert am 13. September 2018
Eine breit abgestützte Allianz von Parteien, Hilfswerken und kirchlichen Organisationen fordert den Bundesrat auf, den Entscheid rückgängig zu machen, dass neu auch Bürgerkriegsländer direkt mit Waffen beliefert werden dürfen. Falls diese Forderung erfolglos bleibt, lanciert die Allianz eine Volksinitiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer. Amnesty International Schweiz unterstützt die Initiative.

Die «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» – in der politische Parteien von der BDP und der GLP bis zu den Grünen, die GSoA, Hilfswerke und kirchliche Organisationen vertreten sind – präsentiert heute in Bern ihre Forderungen der Öffentlichkeit. Wenn weder der Bundesrat noch das Parlament den Entscheid kippen, dass auch Bürgerkriegsländer direkt mit Kriegsmaterial beliefert werden dürfen, lanciert die Allianz die Initiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer». Die «Korrektur-Initiative» fordert eine Rücknahme der zwei jüngsten Lockerungen der Kriegsmaterialverordnung (KMV) – sie verlangt also keine Verschärfung der Waffenexportkontrolle, sondern eine Rückkehr zu den Regeln wie sie Bundesrat 2008 beschlossen hatte.

Aufruf zum Sammeln von vier Unterschriften

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, startete die Allianz einen öffentlichen Aufruf: Gesucht wurden 25'000 Personen, die sich bereit erklären, je vier Unterschriften für die Korrektur-Initiative zu sammeln.

Dieses Ziel wurde rasch erreicht. Die Anmeldung für die Unterschriftensammlung läuft aber weiter – je mehr Menschen mitmachen, desto höher wird der Druck. Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer hat zudem einen «Last Call» an den Bundesrat lanciert, die geplante Verordnungsänderung noch zu stoppen. Falls er das nicht tut, wird die Initiative gestartet. Der Initiativtext ist momentan bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung. Wann dieser genau im Bundesblatt veröffentlicht wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar – spätestens wohl gegen Ende Jahr. Mehr Informationen zum aktuellen Stand finden Sie hier: korrektur-initiative.ch.

Amnesty unterstützt die Korrektur-Initiative

Die Schweizer Sektion von Amnesty International unterstützt die Korrektur-Initiative, ist allerdings nicht im Initiativ-Komitee beteiligt, weil dort auch politische Parteien vertreten sind. Amnesty ruft ihre UnterstützerInnen dazu auf, ebenfalls für die Unterschriftensammlung beizutragen.

Amnesty Schweiz hatte sich in den letzten Jahren wiederholt gegen Lockerungen der Waffenexportkontrolle eingesetzt. Der Bundesrat hatte im Jahr 2008 die Kriegsmaterialverordnung (KMV) verschärft, um der damaligen Volksinitiative für ein Waffenexport-Verbot den Wind aus den Segeln zu nehmen. Danach wurde die Waffenexportkontrolle jedoch Schritt für Schritt wieder gelockert:

  • Die 2008 eingeführte Regel, dass Exporte von Kriegsmaterial nicht bewilligt werden, wenn «das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist», wurde vom Bundesrat nie im Wortlaut umgesetzt; beispielsweise wurden Exporte in kriegführende Länder weiterhin erlaubt.
  • Die Lockerung der Kriegsmaterialverordnung durch das Parlament im November 2014 machte es möglich, Kriegsmaterial in ein Land zu exportieren, das die «Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt», solange das Risiko gering ist, dass «das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird». Amnesty hatte diese Lockerung scharf kritisiert.
  • Im April 2016 nahm der Bundesrat eine Neuauslegung der Kriegsmaterialverordnung vor: Das Verbot, Rüstungsgüter in Länder zu liefern, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, sollltenur noch dann gelten, wenn im Empfängerland selbst ein interner bewaffneter Konflikt herrscht. Auch gegen diesen Entscheid hatte Amnesty protestiert.
  • Im Juni 2018 folgte der Bundesrat den Wünschen der Schweizer Waffenindustrie, die eine weitere Lockerung der KMV gefordert hatte: Neu sollen auch Bürgerkriegsländer mit Waffen aus der Schweiz beliefert werden – «wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial im internen bewaffneten Konflikt eigesetzt wird».
Problematisch ist bereits die aktuelle Ausfuhrpraxis

Der jüngste Entscheid des Bundesrates kommt ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem bekannt geworden ist, dass die aktuelle Waffenexportkontrolle schwerwiegende Mängel aufweist. Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellte dem Bund in einem Bericht ein schlechtes Zeugnis aus: Die Exportkontrolle sei «zu weitmaschig und ungenügend koordiniert»; den Kontrolleuren im SECO fehle es an «kritischer Distanz zu den beaufsichtigten Firmen und ihren Lobbyisten»; es mangle an Transparenz und an effektiven Kontrollen durch das SECO; Gesetzeslücken ermöglichten den Waffenfirmen «alternative Exportmöglichkeiten»; die Anpassungen und die Verordnungspraxis führten zu einer «wirtschaftsfreundlichen Umsetzung» des Kriegsmaterialgesetzgebung.

Anstatt die Kriegsmaterialverordnung erneut zu lockern, müsste der Bundesrat die gravierenden Mängel in der aktuellen Exportkontrolle beheben, um sicherzustellen, dass keine Schweizer Waffen in den Händen von Unrechtsstaaten und Terrorgruppen landen.

Mehr Transparenz und demokratische Kontrolle

Zurzeit entscheidet der Bundesrat in Eigenregie über die Kriegsmaterialverordnung und die Ausfuhrpraxis der Schweiz. Nicht einmal das Parlament kann ein Wort dabei mitreden. Ein Vorteil der Korrektur-Initiative ist auch, dass die Waffenexportkontrolle nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern auf Verfassungs- und Gesetzesebene geregelt würde. Damit hätten das Parlament und die Stimmberechtigten (via Referendum) ein Mitspracherecht und für mehr Transparenz wäre gesorgt.