© Uno
© Uno

Schweiz Uno stoppt Dublin-Ausweisung eines Folteropfers nach Italien

10. September 2018
Mit der Ausweisung eines Folteropfers nach Italien würde die Schweiz das Uno-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verletzen. Amnesty International begrüsst den Entscheid des Uno-Ausschusses gegen Folter (CAT), der der Rückführung von besonders verletzlichen Asylsuchenden gemäss der Dublin-Verordnung endlich klare Grenzen setzt.

«Die Dublin-Verordnung muss im Einklang mit menschenrechtlichen Verpflichtungen angewendet werden – das macht der vorliegende Entscheid des Uno-Ausschusses gegen Folter deutlich», sagte Muriel Trummer, Asylrechtsexpertin der Schweizer Sektion von Amnesty International. «Beispielsweise bei schlechtem Gesundheitszustand, schweren Traumata oder hohem Alter einer asylsuchenden Person kann ihre Ausweisung eine unmenschliche Behandlung darstellen und ist somit völkerrechtlich verboten.»

«Bis heute haben die Schweizer Asylbehörden die notwendigen Massnahmen für eine menschenrechtskonforme Anwendung der Dublin-Verordnung nicht ergriffen. Amnesty International sind zahlreiche solcher verheerenderen Fälle bekannt, in welchen Ausweisungen angeordnet wurden, die unermessliches Leid bewirkten», sagte Muriel Trummer.

Ausweisung trotz schwerer Traumatisierung

Das CAT traf den richtungsweisenden Entscheid (A.N. v. Switzerland, Communication No. 742/2016) im Fall eines Eritreers, der in seiner Heimat fünf Jahre lang aus politischen Gründen inhaftiert war – Teile davon in Isolationshaft. Er wurde wiederholt gefoltert und misshandelt. Nach seiner Entlassung wurde er zwangsrekrutiert und diente als Grenzsoldat, bis ihm die Flucht aus dem Land gelang.

Als er im September 2015 in der Schweiz ein Asylgesuch stellte, war er schwerstens traumatisiert und bedurfte dringender medizinischer Behandlung. Mehrere ärztliche Berichte beschrieben detailliert die verheerenden körperlichen und psychologischen Folgen der erlittenen Folter und identifizierten ihn zweifellos als Folterüberlebenden. Dennoch ordneten die Schweizer Asylbehörden gestützt auf die Dublin-Verordnung seine Ausweisung nach Italien an.

Der Entscheid des Staatssekretariats für Migration SEM wurde zweimal vom Bundesverwaltungsgericht geschützt. Gegen diesen legte die Nichtregierungsorganisation CSDM (Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants) im April 2016 Beschwerde beim CAT ein. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass ihm in Italien der Zugang zu spezialisierter medizinischer Behandlung verwehrt und damit eine Verletzung des Rechts auf Rehabilitation gemäss Artikel 14 des Übereinkommens vorliegen würde.

In seinem Entscheid hält der Ausschuss fest, dass es die Schweiz unterlassen habe, die individuelle Situation von A.N. als Folteropfer genügend zu untersuchen und abzuklären, was eine zwangsweise Überstellung nach Italien für mögliche Folgen hätte. Dabei hätte nach Ansicht des Ausschusses ersichtlich werden müssen, dass eine erhebliche Gefahr bestünde, dass der Mann keinen Zugang zur benötigten medizinischen Behandlung der bestehenden Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) erhalte und einem Leben auf der Strasse ausgesetzt wäre. Dies stelle eine Verletzung von Artikel 14 des Übereinkommens dar. Dies umso mehr, weil die Ausweisung die Trennung von seinem in der Schweiz lebenden Bruder und damit der Verlust des stabilisierenden Umfeldes bedeuten würde.

Die Ausweisung des schwer traumatisierten Mannes nach Italien stelle eine unmenschliche Behandlung dar und würde gegen Artikel 3 und 16 des Übereinkommens verstossen (Verletzung des non-refoulement-Gebotes), urteilte das CAT. Das Asylgesuch des Mannes muss nun in der Schweiz geprüft werden.

Amnesty fordert Umdenken beim SEM

«Im Lichte dieser neuen Rechtsprechung des CAT fordert Amnesty International das Staatssekretariat für Migration SEM auf, neue Leitlinien für die Beurteilung besonders verletzlicher Asylsuchender zu erarbeiten und bis zu deren Implementierung die Kantone anzuweisen, rechtskräftige Ausschaffungen nicht zu vollziehen. Weiter fordert Amnesty International das SEM wie auch das Bundesverwaltungsgericht auf, alle hängigen und künftige Fälle besonders verletzlicher Asylsuchender unter Beachtung der Erwägungen des CAT zu entscheiden», so Muriel Trummer.

Amnesty International hatte im November 2017 zusammen mit 200 Organisationen und 33'000 Personen den nationalen Appell gegen die sture Anwendung der Dublin-Verordnung dem Bundesrat überreicht. Er fordert eine humanere Anwendung der Dublin-Verordnung bei besonders verletzlichen Flüchtlingen. www.dublin-appell.ch