Die Stimmberechtigten in der Schweiz wählen im Oktober 2019 ihr Parlament, den National- und den Ständerat. Die ganze Schweiz geht also wählen? Leider nein! Die ausländische Bevölkerung, ungefähr ein Viertel der Gesamtbevölkerung, hat kein Stimmrecht bei nationalen Wahlen. Und von den Schweizer Stimmberechtigten hat bei den letzten Wahlen 2015 und 2011 nicht einmal die Hälfte teilgenommen! Insbesondere junge Menschen gehen weniger an die Urne. Und die unter 18jährigen sind ganz davon ausgeschlossen. Ein Defizit für die Schweizer Demokratie.
Deshalb ruft Amnesty Schweiz die Stimmberechtigten dazu auf, ihr Stimm- und Wahlrecht aktiv wahrzunehmen. Sie üben dabei ein Recht aus, das in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist: Artikel 21 zum allgemeinen und gleichen Wahlrecht.
Wahlen: Parteipolitisch neutral, für die Menschenrechte!
Amnesty International bleibt in Wahlen unabhängig und beteiligt sich nicht an Wahlkampagnen von politischen Parteien oder einzelnen KandidatInnen. Amnesty spricht weder auf nationaler, regionaler oder internationaler Ebene Wahlempfehlungen aus. Personen, die für politische Ämter kandidieren, dürfen ihre Mitgliedschaft bei Amnesty nicht dazu nutzen, um Wahlkampf zu betreiben.
Hingegen fordert Amnesty die KandidatInnen in den Parlamentswahlen dazu auf, sich für die Menschenrechte einzusetzen. Welche Massnahmen befürworten die Kandidierenden beispielsweise zur Verhinderung von sexueller Gewalt in der Schweiz? Setzen sie sich dafür ein, dass Konzerne die Menschenrechte und die Umwelt auch im Ausland respektieren müssen wie dies die Konzernverantwortungsinitiative fordert? Sind sie der Meinung, dass Menschen, die Asylsuchenden in der Not helfen, deswegen bestraft werden sollen? Wie halten sie es mit Schweizer Waffenexporten in Länder, welche die Menschenrechte systematisch verletzen?
Das sind aktuelle Menschenrechtsthemen in der Schweiz, zu denen KandidatInnen sich äussern und positionieren können. Amnesty ruft deshalb dazu auf, den Kandidierenden solche Fragen an Veranstaltungen, per Mail oder auf den Sozialen Medien zu stellen, damit die Menschenrechte auch im Parlament auf die Agenda gesetzt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Amnesty-Positionen in Abstimmungen
Wenn Volksabstimmungen oder Referenden in der Schweiz die Menschenrechte betreffen, kann Amnesty ebenfalls Position beziehen; die Schweizer Sektion gibt regelmässig Empfehlungen zu Abstimmungen. Die Organisation engagiert sich gelegentlich auch direkt in Volksinitiativen (z.B. mit der Konzernverantwortungsinitiative) oder in Referenden (z.B. gegen das Nachrichtendienstgesetz). Auch in solchen Kampagnen geht Amnesty allerdings keine direkten Allianzen mit politische Parteien ein, um die Unabhängigkeit der Organisation zu bewahren. Stellungnahmen der Schweizer Sektion finden Sie hier.