Amnesty International begrüsst im Grundsatz den Willen des Regierungsrates, die bundesgerichtliche Rechtsprechung umzusetzen und dadurch die Grund- und Menschenrechte der Bevölkerung des Kantons Bern zu stärken. Die Organisation bedauert jedoch, dass im Rahmen der Teilrevision vom 10. Februar 2019 die Befugnisse der Polizei ausgebaut und gleichzeitig rechtsstaatliche Garantien abgebaut werden.
Die Gesetzesvorlage weitet die Kompetenzen der Polizei auf verschiedenste Weise aus und stützt sich auf vage Begriffe, die einen grossen Interpretationsspielraum lassen. So werden beispielsweise die Zielsetzungen und Eingriffsvoraussetzungen der Observation im Rahmen von Vorermittlungen und der automatisierten Fahrzeugfahndung unzureichend definiert. Diese vagen und allumfassenden Formulierungen, die sich durch das ganze Gesetz ziehen, verstossen gegen das Bestimmtheitsgebot und den Verhältnismässigkeitsgrundsatz. Zudem sieht das Gesetz weitreichende Überwachungsmöglichkeiten und schwere Eingriffe in das Recht auf Privatleben und informationelle Selbstbestimmung vor, und zwar ohne oder erst mit später richterlicher Kontrolle.
Amnesty International fordert unter anderem klare gesetzliche Vorgaben bezüglich der Inhalte der Aus- und Weiterbildungen insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzung und den Schutz der Menschenrechte (einschliesslich der Themen Ethnic Profiling und Diskriminierung).
Die detaillierte Stellungnahme finden sie hier.