«Die Übergabe von Petitionen an Botschaften für Menschenrechtsanliegen ist ein zentrales Instrument für Amnesty International. Eine Aktivistin zu büssen, weil sie der russischen Vertretung eine Forderung für Frieden in der Ukraine überreichen wollte, ist absurd und völkerrechtswidrig. Das hat das Gericht heute korrigiert», sagte Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty Schweiz.
«Das Gericht hat aber eine Gelegenheit versäumt, sich vertieft mit der Bewilligungspflicht für Kundgebungen in der Bundesstadt auseinanderzusetzen. Eine solche Protestaktion dürfte gemäss Völkerrecht gar nicht erst einer Meldepflicht unterworfen sein.» Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty Schweiz
«Das Gericht hat aber eine Gelegenheit versäumt, sich vertieft mit der Bewilligungspflicht für Kundgebungen in der Bundesstadt auseinanderzusetzen. Eine solche Protestaktion dürfte gemäss Völkerrecht gar nicht erst einer Meldepflicht unterworfen sein. Mit ihrer restriktiven Praxis schrecken die Berner Behörden legitimen und friedlichen Protest ab und unterlaufen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.»
Amnesty International warnt davor, dass hohe Hürden und intransparente Verfahren sowie unklare Auflagen wie sie in Bern in Bezug auf Demonstrationen vor Botschaften herrschen, auf Protestierende abschreckend wirken und einen sogenannten «chilling effect» auf die Ausübung des Rechts auf Protest haben.
Übergabe einer Petition vor der russischen Botschaft in Bern, März 2022: Wegen dieser Aktion wurde eine Amnesty-Mitarbeitende gebüsst.
Die Amnesty-Mitarbeiterin war bei der friedlichen Aktion im Berner Elfenauquartier als Amnesty-Vertreterin gekennzeichnet, sie trug eine Friedensfahne bei sich und wurde von fünf Arbeitskolleg*innen begleitet. Zur Übergabe der Petition kam es jedoch nicht, da der Botschaftsschutz der Gruppe nicht erlaubte, sich dem Eingang der russischen Vertretung zu nähern. Stattdessen wurde die Verantwortliche gebüsst, weil sie keine Bewilligung vorweisen konnte.