Auch nach dem Ende des Assad-Regimes ist die Menschenrechtslage in Syrien unübersichtlich. Seriöse, unabhängige Informationen über die Sicherheits- und Menschenrechtssituation liegen nicht in ausreichendem Masse vor. Entscheidungen über das Leben und die Sicherheit von Menschen auf der Flucht dürfen nicht unter politischem Druck, in Eile und ohne verlässliche Informationen getroffen werden.
Sistierung der Verfahren schafft Unsicherheit
«Bis das SEM seine Entscheidungspraxis an die neue Lage anpassen kann, dürfen Schutzsuchende nicht mit Unsicherheit und Perspektivlosigkeit alleingelassen werden», sagt Kishor Paul, Fachexperte Asyl und Migration bei Amnesty International Schweiz: «Die nun verfügte Sistierung laufender Verfahren führt dazu, dass die betroffenen Geflüchteten in völliger Ungewissheit leben müssen. Ihre Perspektiven auf ein sicheres Bleiberecht werden verzögert oder gar in Frage gestellt. Derartige Massnahmen setzen die Betroffenen massivem Druck aus und schaffen ein Klima der Angst.»
Solange nicht zweifelsfrei feststeht, dass Geflüchtete in Syrien sicher sind, darf es keinerlei Bestrebungen geben, ihren Schutzstatus in Frage zu stellen oder ihre Rückkehr zu erzwingen.
Zentral für die Beurteilung von Asylgesuchen ist das völkerrechtlich verbindliche Non-Refoulement-Prinzip, das es verbietet, Menschen in Länder zurückzuschicken, in denen ihnen Folter, Tod oder ernsthafte Menschenrechtsverletzungen drohen. Solange nicht zweifelsfrei feststeht, dass Geflüchtete in Syrien sicher sind, darf es keinerlei Bestrebungen geben, ihren Schutzstatus in Frage zu stellen oder ihre Rückkehr zu erzwingen.
Menschen brauchen Schutz, nicht Abschreckung
Amnesty International Schweiz fordert das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf, diese Entscheidung sofort zu revidieren und dafür zu sorgen, dass sämtliche Asylverfahren in rechtsstaatlicher, fairer und sorgfältiger Weise fortgeführt werden. Internationale Menschenrechtsstandards sowie das Non-Refoulement-Prinzip müssen dabei uneingeschränkt beachtet werden.