«Niemand darf in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es ist erschreckend, dass die Schweizer Behörden trotz der gravierenden Menschenrechtslage Menschen nach Afghanistan ausschaffen», sagt Kishor Paul, Fachexperte Asyl und Migration bei Amnesty International Schweiz.
«In Afghanistan ist derzeit niemand sicher; aussergerichtliche Hinrichtungen, das Verschwindenlassen von Personen und Folter sind weit verbreitet. Die Schweizer Behörden können die Sicherheit der zurückgeführten Personen unmöglich garantieren.»
«Es ist offensichtlich, dass die Taliban versuchen, ihren Status in der internationalen Gemeinschaft zu normalisieren. Die Schweiz darf sich an solchen Bestrebungen nicht beteiligen.» Kishor Paul, Fachexperte Asyl und Migration bei Amnesty International Schweiz
«Drei Jahre nach der Machtübernahme durch die Taliban hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan dramatisch verschlechtert. Die Liste der schweren Menschenrechtsverletzungen wächst stetig, ohne dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist offensichtlich, dass die Taliban versuchen, ihren Status in der internationalen Gemeinschaft zu normalisieren. Die Schweiz darf sich an solchen Bestrebungen nicht beteiligen», so Kishor Paul.
Die Schweiz ist nach Deutschland erst das zweite Land in Europa, das wieder Ausschaffungen nach Afghanistan vornimmt. Amnesty Schweiz ist besorgt, dass die Rückführung von Straftätern erst den Anfang einer neuen, verschärften Rückführungspraxis der Schweizer Asylbehörden darstellt. Mit der Wiederaufnahme von Ausschaffungen nach Afghanistan untergräbt die Schweiz das Non-Refoulement-Prinzip des zwingenden Völkerrechts. Amnesty International lehnt aufgrund der äusserst prekären Menschenrechtslage jegliche Rückführungen in das Land ab.
Das Non-Refoulement-Prinzip verbietet die Auslieferung oder Rückführung einer Person in ein anderes Land, wenn es Gründe zur Annahme gibt, dass ihr dort Folter, unmenschliche Behandlung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung ist ein zwingender Bestandteil des Völkerrechts und in mehreren internationalen Abkommen (Genfer Flüchtlingskonvention, Übereinkommen gegen Folter, EMRK) verankert.
Amnesty International fordert die Schweizer Behörden dazu auf, sich in der internationalen Gemeinschaft verstärkt dafür einzusetzen, dass die Taliban für Völkerrechtsverbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan zur Rechenschaft gezogen werden. In einer laufenden Petition appelliert Amnesty an den Bundesrat, sich dafür einzusetzen, die massiven Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan zu stoppen.