Amnesty International Aktion in Bern am internationalen Tag zur Unterstützung von Folteropfern 2016 © Amnesty International
Amnesty International Aktion in Bern am internationalen Tag zur Unterstützung von Folteropfern 2016 © Amnesty International

Stellungnahme Vernehmlassungsantwort: Folter als eigener Strafbestand

8. April 2025
In der Vernehmlassungsantwort begrüsst Amnesty International den Vorschlag, Folter als eigenen Strafbestand im Schweizer Strafrecht aufzunehmen.

In der parlamentarischen Initiative stehen zwei verschiedene Optionen zur Debatte. Eine Variante  beschränkt den Anwendungsbereich der Strafbestimmung auf den engen Kreis der staatlichen oder staatsähnlichen Akteure wie Behörden, Beamt*innen oder Mitglieder politischer Organisationen. In der anderen Variante ist der Anwenungsbereich weiter gefasst, indem der Täterkreis auch auf Privatpersonen ohne Bezug zu staatlichen Strukturen ausgeweitet wird.

Amnesty International empfiehlt die Annahme der zweiten Variante, um alle Personen einzuschliessen, die effektiv Macht über ein Opfer ausüben, und so besseren Schutz und Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht zu garantieren.

Die vollständige Vernehmlassungsantwort kann hier (auf Französisch) eingesehen werden.