Vor 42 Jahren, am 28. November 1974, hat die Schweiz die EMRK ratifiziert. Dieser Schritt erlaubte es unserem Land, aktiv an der Entwicklung der Menschenrechte auf dem europäischen Kontinent mitzuwirken und den Grundrechtsschutz in der Schweiz weiterzuentwickeln.
Zensur einer kritischen Reportage
Dennoch ist die Schweiz nicht davor gefeit, die Menschenrechte zu verletzen. Dies erfuhr auch der Journalist Daniel Monnat. Die Medienfreiheit und sein Recht auf freie Meinungsäusserung wurden beschnitten, als seine TV-Reportage «Die verlorene Ehre der Schweiz» über die Verantwortung der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wegen Einseitigkeit zensuriert wurde.
Nachdem Monnat alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft hatte, gelangte er an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, welcher eine Verletzung der freien Meinungsäusserung feststellte.
Das Beispiel von Daniel Monnat zeigt, dass der EGMR in manchen Fällen die letzte Instanz ist, um die Rechte eines Individuums zu gewährleisten. Ungeachtet der Tatsache, dass die Grundrechte eigentlich in unserer Bundesverfassung verankert sind.
Gefährliche Initiative
Die am 12. August 2016 eingereichte Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» nimmt eine Kündigung der EMRK in Kauf. Eine Annahme der Initiative wäre verheerend für den Grundrechtsschutz in der Schweiz. Deshalb setzt sich Amnesty International für eine Ablehnung dieser eigentlichen «Anti-Menschenrechtsinitiative» ein.