Extrablatt
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Europäische Menschenrechtskonvention Die Mehrheit ist nicht allein
Das Volk hat immer recht, die Mehrheit hat entschieden. Doch: Wer ist «das Volk» – wer diese Mehrheit? Der vielbeschworene Stimmbürger hat der direkten Demokratie Grenzen gesetzt – zu seinem eigenen Schutz. -
Europäische Menschenrechtskonvention Vom Recht des Stärkeren zu gleichem Recht für alle
Was das Recht des Stärkeren bedeutet, haben wir in Europa während der beiden Weltkriege erlebt. Millionen von Menschen leiden noch heute unter dem rücksichtslosen Kampf um Macht und Einfluss. -
Europäische Menschenrechtskonvention Das Recht auf Seite der Menschen
Früher wurde das Recht der Menschen dem Interesse des Staates untergeordnet: Mit der Staatsräson wurden Verbrechen und Willkür gerechtfertigt, der einzelne Bürger hatte sich dem zu unterwerfen, hatte keine Rechte. Heute ist das in Europa anders: Der Staat kann sogar verurteilt werden, wenn er Menschenrechte verletzt. -
Europäische Menschenrechtskonvention Sicherheit - ein hohes Gut
Wer oder was vermittelt einem Menschen das Gefühl von Sicherheit? Die Antworten auf diese Frage sind so unterschiedlich, wie die Menschen selbst. Einfacher lässt sich sagen, wie die Freiheit und Sicherheit eines jeden Einzelnen in der Schweiz geschützt wird. Und was es braucht, damit das auch so bleibt. -
Europäische Menschenrechtskonvention Die Schweiz in Strassburg
Auch die Schweiz wurde vom Gerichtshof in Strassburg schon verurteilt – 96 Mal. Aktuelle Fälle verstärken die Kritik an diesem Gericht, denn die demokratische Schweiz lässt sich nicht gerne vom Ausland kritisieren. Dabei durfte sie zu Beginn ihrer Mitgliedschaft im Europarat deren Menschenrechtskonvention nicht einmal unterzeichnen.
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