Ja zur Ehe für Alle Ja zur Ehe für Alle

Schweiz Ja zur «Ehe für alle»

13. Juli 2021
Am 26. September stimmen wir über die «Ehe für alle» ab. Amnesty International mobilisiert gemeinsam mit dem Komitee «Ehe für alle» für ein eindeutiges Ja. Denn das Recht auf Ehe und Familie ist ein Menschenrecht, das allen Menschen gleichermassen zusteht. Für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paaren in der Schweiz ist die Ehe für alle ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.

Das Recht auf Ehe und Familie ist in Artikel 23 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie in Artikel 14 der schweizerischen Bundesverfassung garantiert und steht allen Menschen zu. In der Schweiz haben gleichgeschlechtliche Paare jedoch nach wie vor nicht die Möglichkeit zu heiraten.

Am 18. Dezember 2020 hat das Schweizer Parlament mit grosser Mehrheit entschieden, diese Diskriminierung aufzuheben und die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Christlich-konservative Kreise sehen darin eine «Verwässerung des Instituts Ehe» und ergriffen das Referendum, das mit 61'027 gültigen Unterschriften zustande kam. Somit entscheidet das Stimmvolk am 26. September 2021 über die Vorlage. Bei einem Ja wäre die Schweiz das 29. Land – eines der letzten in Europa – das die Ehe für alle landesweit einführt.

Schritte in Richtung Gleichstellung

Dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung keine Diskriminierung erfahren sollten, ist in der schweizerischen Gesellschaft weitgehend anerkannt. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Sexualität gewann in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Die rechtliche Stellung von LGBTI*-Personen hat sich Schritt für Schritt verbessert: 2005 wurde das Partnerschaftsgesetz mit 58 Prozent der Stimmen angenommen, 2016 sprach sich eine deutliche Mehrheit im Parlament für die Stiefkindadoption aus und 2020 stimmten 65 Prozent der Stimmberechtigten der Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm durch den Begriff der sexuellen Orientierung zu.

Die «Ehe für alle» ist ein bedeutender und längst überfälliger Schritt in Richtung Gleichstellung: Das Parlament, der Bundesrat und gemäss Umfragen die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung befürworten die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Sie ist eine gesetzliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Liebe, die eine positive Signalwirkung in der Gesellschaft entfaltet. In anderen Ländern, welche die Ehe für alle eingeführt haben, sind sowohl die Vorurteile und Übergriffe gegenüber LGBTI*-Personen als auch deren Suizidraten gesunken.

«Der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von den Vorteilen und Pflichten der Ehe ist keine zu vernachlässigende Unannehmlichkeit. Das Gesetz macht gleichgeschlechtliche Paare damit zu Aussenseitern und impliziert, dass ihr Bedürfnis nach Bestätigung und Schutz ihrer intimen Beziehungen als menschliche Wesen weniger Aufmerksamkeit verdient. Ihnen wird damit per Definition eine geringere Fähigkeit zu lieben, sich zu binden und Verantwortung zu übernehmen zugestanden, als heterosexuellen Paaren.» (aus dem Englischen übersetzt)

Richter Sachs vom Südafrikanischen Obersten Gerichtshof, "To Have and To Hold: The Making of Same-Sex Marriage in South Africa", Gala und OUT LGBT Well-Being, 2008

Aktuelle Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare im zivilen Eherecht

Deutliche Unterschiede, durch die gleichgeschlechtliche Paare und Regenbogenfamilien benachteiligt werden, bestehen nach wie vor. Seit 2005 besteht zwar für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft. Sie ist jedoch kein Ersatz für die Ehe. Die Bindung gleichgeschlechtlicher Paare wird dadurch zwar rechtlich anerkannt, doch sind diese gegenüber heterosexuellen Paaren deutlich benachteiligt. Auf diese Unzulänglichkeiten hat unter anderem der Menschenrechtsrat in seiner Universal Periodic Review (UPR) hingewiesen und die Schweiz kritisiert.

Zum einen geht mit dem Zivilstand «Eingetragene Partnerschaft» ein stetiges Outing einher: Die sexuelle Orientierung einer Person wird damit dokumentiert und offenkundig. Die «Ehe für alle» ermöglicht es gleichgeschlechtlichen sowie heterosexuellen Paaren, ihre sexuelle Orientierung als Privatsache zu behandeln.

Anders als bei verheirateten Paaren besteht für Personen in einer eingetragenen Partnerschaft kein Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht oder auf die erleichterte Einbürgerung. Es bestehen also zusätzliche Hürden für das Zusammenleben binationaler gleichgeschlechtlicher Paare.

Zudem bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin oder zur Adoption – mit Ausnahme der Stiefkindadoption – verweigert. Die «Ehe für alle» würde verheirateten Paaren in der Schweiz den Zugang zu Samenbanken und somit die Familiengründung ermöglichen.

Gleichgeschlechtliche Paare und ihre Kinder sind gesetzlich weniger abgesichert. Mit der Ehe verbunden ist die orginäre Elternschaft des Paares. Das heisst, dass in einer lesbischen Ehe beide Frauen von Geburt an als Eltern des Kindes anerkannt werden. Diese fortschrittliche Regelung stellt das Kindeswohl ins Zentrum, denn die Kinder sind im Todesfall eines Elternteils rechtlich abgesichert. Die Wissenschaft ist sich ausserdem längst einig, dass Kinder in erster Linie feste und liebevolle Bezugspersonen brauchen, unabhängig von deren Geschlecht oder sexueller Orientierung.

Diese Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung im zivilen Eherecht soll mit der «Ehe für alle» beseitigt werden.

Was Amnesty tut

Amnesty International setzt sich seit langem gegen die Verfolgung und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ein. Wir kämpfen international gegen Gesetze an, die gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen kriminalisieren und lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle Menschen (LGBTI*) verunglimpfen, ihre Freiheitsrechte einschränken oder sie anderweitig ausschliessen und benachteiligen. Wir stellen uns gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität in zivilen Ehegesetzen und fordern die Staaten auf, Wahlfamilien anzuerkennen.

In der Schweiz hat sich Amnesty seit Jahren für die Rechte von LGBTI*-Personen und die Öffnung der Ehe eingesetzt. Dass die «Ehe für alle» nun aber in greifbare Nähe rückt, ist massgeblich dem unermüdlichen Engagement von LGBTI*-Organisationen zu verdanken, die sich zum Komitee «Ehe für alle» zusammengeschlossen haben.