Wie jede andere Privatperson haben die Angestellten privater Sicherheitsfirmen kein Recht Gewalt anzuwenden, ausser im Falle von Notwehr, einer Notsituation oder um auf frischer Tat ertappte Personen bis zur Ankunft der Polizei festzuhalten.
Die von Amnesty International gesammelten Aussagen über Einsätze von privaten Sicherheitsfirmen berichten von unzulässigem Gewalteinsatz. Sie lassen darauf schliessen, dass Angestellte von Sicherheitsfirmen eine sehr oberflächliche Ausbildung bezüglich Menschenrechten und Deeskalationstechniken erhalten und schlecht auf ihre anspruchsvolle Aufgabe vorbereitet werden. Diese Einschätzung von Amnesty International wird auch von der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) geteilt.
Ein Angestellter der Securitas AG, der angeklagt wurde, bei einer Razzia in einer Unterkunft einen Asylsuchenden aus dem Fenster gestossen zu haben, gab auf die Frage nach seinen beruflichen Qualifikationen zu Protokoll, er habe einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein, eine zweiwöchige Ausbildung bei der Securitas AG und einen Selbstverteidigungskurs absolviert.
Obwohl es seit Anfang 2001 einen Eidg. Berufsausweis für Sicherheitsbeamte gibt, ist die Ausbildung nach wie vor freiwillig. Sie wird nur von einem kleinen Teil des privaten Sicherheitspersonals absolviert und bietet auch keinen spezifischen Unterricht zum Thema Menschenrechte.
Amnesty International ist auch über die Delegation von polizeilichen Aufgaben an die Armee besorgt, wie dies zum Beispiel 2006 anlässlich des World Economic Forum (WEF) in Davos der Fall war. Amnesty International findet es höchst problematisch, dass Milizformationen, die ihren dreiwöchigen Wiederholungsdienst absolvieren und im Zivilleben einen ganz andern Beruf ausüben, mit Aufgaben der inneren Sicherheit betraut werden. Ihnen fehlt die entsprechende Ausbildung.
Klagen gegen die Securitas
Am 25. Februar 2005 erhielt Amnesty International die Klage eines somalischen Asylsuchenden, ein Securitas-Wächter habe ihm den Arm derart heftig auf den Rücken gedreht, dass er mit einem vierfachen Armbruch ins Spital eingeliefert werden musste. Laut «Wochenzeitung» haben ZeugInnen gesehen, wie dem Asylsuchenden der Arm ohne ersichtlichen Grund brutal auf den Rücken gedreht worden ist und dabei gebrochen wurde.
Die Securitas-Angestellten hätten ausgesagt, der Asylsuchende habe einem von ihnen den Ellbogen ins Gesicht geschlagen. Ein ärztliches Zeugnis hielt fest, dass die Verletzungen auf ein unglaubliches Mass an Gewalteinwirkung hinwiesen. Der betroffene Somalier hat Strafanzeige erstattet. Im Gegenzug hat ihn die Securitas wegen Tätlichkeiten angezeigt. Das Verfahren läuft noch.