Bauchgurte und Rollstuhl, Tränengas, Markierungsgeschosse, Schockgranaten, Taser: Die Einführung jedes neuen Einsatzmittels muss einer vorgängigen unabhängigen Untersuchung unterzogen werden, um Gesundheitsrisiken und technische Gefahren sowie mögliche Handhabungsschwierigkeiten und Risikogruppen zu kennen. Für jede Technologie müssen detaillierte Regelungen erlassen werden, in denen festgelegt wird, wie und wann sie eingesetzt werden darf, in welchen Fällen ein Einsatz verboten ist und welche Kontrollmechanismen vorgesehen sind.
Elektroschockwaffen vom Typ «Taser» geben mit zwei Pfeilen, die durch ein Kabel mit einer Pistole verbunden sind, elektrische Ladungen von 50'000 Volt ab. Die Schweizerische Polizeitechnische Kommission hat den Gebrauch dieser Waffen erlaubt, obwohl es noch keine unabhängige Untersuchung über medizinische Folgen gibt. Einige Schweizer Polizeikorps haben den Taser eingeführt. Laut einem Bericht von Amnesty International wurden in den USA und in Kanada zwischen Juni 2001 und Februar 2007 230 Todesfälle auf Grund von Taser-Einsätzen registriert.
Der Fall Denise Chervet: von Markierungsgeschossen verletzt
Im März 2003 beobachtete Denise Chervet anlässlich einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Demonstrierenden und der Polizei beim Bahnhof Genf nach einer Demonstration gegen die Welthandelsorganisation (WTO), wie ein Polizist ihrem 16-jährigen Sohn mit einem Schlagstock Schläge versetzte. Sie warf darauf eine Flasche in Richtung des Polizisten.
Kurz darauf wurde sie von zwei aus einem XM 303 abgefeuerten Paintball-Projektilen an der Hüfte und an der Stirn getroffen. Die Metall- und Plastiksplitter im Gesicht der Frau konnten nicht entfernt werden, weil das Risiko einer Lähmung bestand. Die Waffe wurde eingesetzt, ohne dass die gesamte Genfer Polizeileitung vorgängig informiert worden war, ohne einen unabhängigen Evaluationsprozess und auch ohne eine klare Regelung des Zulassungsverfahrens.
Nach diesem Vorfall entschied die Genfer Polizei, diese Markierungswaffe nicht mehr einzusetzen. Dies veranlasste letztlich den Polizeichef zum Rücktritt. Am 3. Mai 2007 wurde der zuständige Einsatzleiter zu einer Busse von 10 Tagessätzen bedingt verurteilt. Er hat gegen den Strafbefehl des Staatsanwalts Beschwerde eingereicht.