Blutige Vergeltung, Krieg, Völkermord – Gräueltaten im Interesse der Nation: Denken Sie jetzt an ferne Länder? Europa 1945 ist näher, es ist es ja noch nicht lange her, als unser Kontinent im Chaos versank. Am Ende des zweiten Weltkriegs sah es nicht so aus, als ob sich die Völker Europas je versöhnen würden.
Ein neues Europa
Ein halbes Jahrhundert später ist noch lange nicht alles perfekt: Der Kontinent macht eine harte ökonomische Krise durch, viele Leute fürchten um ihren Job oder haben ihn bereits verloren. Die Zukunft erscheint unsicher. Aber wir haben seit dem 2. Weltkrieg etwas Unschätzbares entwickelt: Die Menschenrechte: Sie schützen die Rechte aller gegenüber dem Staat. Und es sind gemeinsame Werte, die die europäischen Länder verbindet und den Frieden sichert.
1948 haben die 56 Mitgliedsstaaten der noch jungen Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet.
Wenig späterhaben sich die europäischen Länder in einer neuen Organisation zusammengeschlossen: Der Europarat entstand 1949 aus den Trümmern des Krieges mit den Ziel: Freiheit, Sicherheit und Frieden zu sichern und gleiche Rechte für alle Menschen zu garantieren.
Inspiriert von der Allgemeinen Menschenrechterklärung unterzeichnen die dreizehn Gründerstaaten des Europarats fünf Jahre später eine eigene Charta: Die Europäische Konvention der Menschenrechte EMRK. «Der Europarat wollte damit bekräftigen, dass das Ziel der internationalen Gemeinschaft nur in der Selbstverwirklichung der Menschen bestehen kann, im Frieden und in der Zusammenarbeit der Staaten», erklärte der erste Generalsekretär des Europarats, Léon Marchal, bei seiner Amtseinsetzung.
Die Staaten müssen sich beugen
Reicht eine Konvention, um die Rechte der Individuen zu schützen? Der Europarat meinte Nein. Damit die Staaten sich auch daran halten, wurde ein starkes Instrument zur Durchsetzungbeschlossen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR wurde 1959 eingerichtet. Heute können über 800 Millionen Bürgerinnen und Bürger der 47 Mitgliedsstaaten an den EGMR gelangen, wenn ihre Rechte in ihrem Land verletzt wurden..
In Strassburg, wo der Gerichtshof seinen Sitz hat, erhält jeder Kläger und jede Klägerin gleichviel Redezeit wie der angeklagte Staat! Wenn die Richter und Richterinnen eine Verletzung der Rechte durch den Staat bestätigten, muss dieser das Urteil anerkennen. Die Rechtsprechung in Strassburg gilt auch als Richtschnur für die Rechtsprechnung in denMitgliedsländern.
Dank der EMRK steht das Recht in Europa heute auf der Seite der Menschen.