Europäische Menschenrechtskonvention Die Mehrheit ist nicht allein

Das Volk hat immer recht, die Mehrheit hat entschieden. Doch: Wer ist «das Volk» – wer diese Mehrheit? Das vielbeschworene 'Volk' hat der direkten Demokratie Grenzen gesetzt – zu seinem eigenen Schutz.

Die Unterlegenen sollen die Niederlage akzeptieren – das sei nun mal direkte Demokratie. Das Volk hat immer recht? Wer ist denn das Volk, wenn eine Abstimmung knapp ausgeht, es nahezu 50:50 steht? Haben dann beide Seiten irgendwie Recht? Kann überhaupt von einer Mehrheit gesprochen werden, wenn weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten an die Urne geht?

Grenzen der Demokratie

Natürlich gibt es bei einer Volksabstimmung am Resultat nichts zu rütteln, auch wenn es noch so knapp ausfällt. Dennoch kann in unserer Demokratie die Mehrheit nicht einfach allein über die Einschränkung der Freiheit von Minderheiten entscheiden. Die Stimmbürger*innen  haben in der Verfassung Sicherungen
eingebaut, die die «Diktatur der Mehrheit» eingrenzen und die Minderheiten schützen − der Zusammenhalt unseres vielfältigen, mehrsprachigen Landes hängt davon ab. Damit die deutschsprachige Mehrheit nicht die Rechte der Bevölkerung in der Romandie und in der italienischen Schweiz übergehen oder die bevölkerungsreichen Städte die ländlichen Regionen dominieren, wurde das Ständemehr eingeführt.

Grundrechte und Demokratie

Die von der Verfassung geschützten Grundrechte wie die Meinungsäusserungsfreiheit, die Glaubensfreiheit oder der Schutz der Privatsphäre sind uns heute selbstverständlich. Die Schweiz ist internationalen Organisationen und Konventionen, die diese Grundrechte verteidigen, nicht einfach nur passiv beigetreten. Sie hat sie aktiv mitgestaltet! Sie hat auf internationaler Ebene diese Prinzipien stets gefördert und demokratische Grundsätze wie Mitbestimmung, Gewaltenteilung und Föderalismus eingebracht. Mit der Verfassung und den internationalen Abkommen, die die Einhaltung der Grundrechte auch in der Schweiz garantieren, setzte das Stimmvolk der direkten Demokratie bewusst Grenzen – zum Schutze der Grundrechte für alle im Lande.

Dass dies manchmal eine Gratwanderung ist, zeigen einige Abstimmungen der letzten Zeit: Das Minarett-Verbot verletzt die Religionsfreiheit einer religiösen Minderheit, die Verwahrungs-sowie die Ausschaffungsinitiative verletzen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Missbrauch der Demokratie

Das Instrument der Volksinitiative wird vermehrt verwendet, um Minderheiten anzugreifen und Grundrechte auszuhebeln. Nun wird gar postuliert, wir sollen die internationalen Konventionen kündigen, welche die Grundrechte schützen. Sie würden der direkten Demokratie widersprechen, dem Landesrecht fremde Regeln überordnen. Diese Argumentation verschweigt nicht nur, dass es sich dabei keineswegs um «fremdes Recht» handelt, das uns von «fremden Richtern» aufgezwungen wird. Sie verschweigt auch, dass damit die Grundrechte und die Grundlagen unserer Demokratie aufs Spiel gesetzt werden.